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Politik: Kein Geld für Nato-Opfer in Kosovokrieg

Berlin/Karlsruhe - Den Opfern eines Nato-Luftangriffs während des Eingreifens der Allianz im Kosovokrieg steht in Deutschland kein Anspruch auf Schadenersatz oder Schmerzensgeld zu. Das Bundesverfassungsgericht hat in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss Beschwerden von Opfern und Angehörigen zurückgewiesen.

Berlin/Karlsruhe - Den Opfern eines Nato-Luftangriffs während des Eingreifens der Allianz im Kosovokrieg steht in Deutschland kein Anspruch auf Schadenersatz oder Schmerzensgeld zu. Das Bundesverfassungsgericht hat in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss Beschwerden von Opfern und Angehörigen zurückgewiesen. Bei dem Angriff während der serbisch-albanischen Auseinandersetzungen hatten Jets im Mai 1999 eine Brücke in der serbischen Stadt Varvarin bombardiert. Zehn Menschen starben, 30 wurden teils schwer verletzt. Sämtliche Opfer waren Zivilisten. Deutsche Flugzeuge waren an dem Tag im Einsatz, aber nicht unmittelbar beteiligt. Die Kläger hatten von der Bundesrepublik Entschädigung verlangt und sich erfolglos durch alle Instanzen geklagt.

Es gebe keine allgemeinen völkerrechtlichen Regeln, nach denen Einzelne bei Verstößen gegen humanitäres Völkerrecht Schadenersatz vom verantwortlichen Staat verlangen könnten, entschieden die Verfassungsrichter. Solche Ansprüche stünden nur dem Heimatstaat des Geschädigten zu. Auch Amtshaftungsansprüche schieden aus. Zwar hätten die Gerichte in diesem Fall der Bundesregierung bedenklich weite Beurteilungsspielräume zugestanden. Die Aufnahme der Varvarin-Brücke in eine Zielliste, an der die Bundesrepublik beteiligt war, habe aber noch keine Feststellung über die Rechtmäßigkeit des konkreten Angriffs erlaubt. Eine Haftung komme nur in Betracht, wenn deutsche Amtsträger von den Umständen der Bombardierung Kenntnis gehabt hätten. neu

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