zum Hauptinhalt

Politik: Kein Geld für Opfer von Nato-Bomben

Serbische Kläger unterliegen in Karlsruhe

Serbische Kläger unterliegen in Karlsruhe Berlin - Es ist ein Präzedenzfall: Am vergangenen Donnerstag entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe, dass die Bundesrepublik Deutschland wegen eines Nato-Luftangriffs in Serbien keinen Schadenersatz an Opfer und deren Hinterbliebene zahlen muss.

Noch ehe im März 1999 im Rahmen des Kosovokrieges die ersten Nato-Bomben auf Serbien gefallen war, sammelten deutsche Kriegsgegner, unter ihnen Anwälte, bereits Spenden. Ihr Plan war damals, im Namen eventueller ziviler Opfer Klage gegen Deutschland einzureichen. Mandanten fanden sie in der serbischen Kleinstadt Varvarin, deren Brücke irrtümlich Ziel eines Luftangriffs geworden war. Zwar waren an dem Angriff nachweislich keine deutschen Kampfjets beteiligt. Ob sie durch Aufklärung, Begleit- oder Luftraumschutz Unterstützung erbrachten, blieb allerdings umstritten.

Zu den Klägern gehören Zoran und Vesna Milenkovic, deren Tochter Sanja 15 war, als sie am 30. Mai 1999 starb. „Warum Varvarin?“, fragten die Eltern, als sie im Dezember 2003 vor dem dortigen Landgericht erschienen. „Bei uns gibt es keine Autobahn, keine Armeestützpunkte, keine strategischen Ziele.“ Damit hatten sie recht. Doch solche Klagen kann nur ein Staat gegen einen anderen Staat erheben, Individualklagen sind aussichtslos. So bot sich die juristische Lage, die jetzt in dritter Instanz bestätigt wurde, von Beginn an dar. Bis zu 100 000 Euro Schadenersatz wollten die Geschädigten von Varvarin dennoch erhalten.

Der Hamburger Rechtsanwalt Heinz-Jürgen Schneider, der die Kläger in Karlsruhe vertreten hatte, nannte das Urteil „bedauerlich“. Er habe noch keine Gelegenheit gehabt, mit seinen Mandanten zu sprechen, sagte Schneider am Donnerstag dem Tagesspiegel, er sei aber „sicher, dass auch bei ihnen die Enttäuschung groß ist“. Im Prozess sei es „nicht nur um Gelddinge, sondern um moralische Fragen“ gegangen, die Kläger hätten eine „Geste der Wiedergutmachung“ erwartet. Nach Auffassung von Prozessbeobachtern aus SPD-Kreisen wurden die Leidtragenden des Unglücks allerdings von ihren PDS-nahen Anwälten ebenso politisch instrumentalisiert wie einst von serbischer Seite. Ob die Kläger gegen das Urteil vorgehen und sich an das Bundesverfassungsgericht wenden werden, stand am Donnerstag noch nicht fest.

Meinungsseite

-

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false