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Politik: Keine Dumpinglöhne

Die Änderungen an Hartz III und IV im Detail

Wenige Tage vor der entscheidenden Abstimmung über die Arbeitsmarkt-Reformen Hartz III und Hartz IV haben sich die Spitzen von SPD und Grünen am Montag in einer Koalitionsrunde auf letzte Korrekturen an den Gesetzentwürfen verständigt:

Für Langzeitarbeitslose soll es ab kommendem Jahr einen zusätzlichen Freibetrag von 200 Euro pro Lebensjahr für die Altersvorsorge geben, der nicht auf das neue Arbeitslosengeld II angerechnet wird. Das Vermögen bleibt aber nur dann verschont, wenn es nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres in Anspruch genommen wird. Eine Lebensversicherung, die schon vorher ausgezahlt wird, würde nach diesen Regeln also nicht als Altersvorsorge gelten. Mit dem zusätzlichen Freibetrag für die Altersvorsorge wird das anrechnungsfreie Vermögen verdoppelt. Seit diesem Jahr darf ein Langzeitarbeitsloser nur noch 200 Euro pro Lebensjahr behalten (maximal 13 000 Euro), ohne dass er den Anspruch auf seine Leistung verliert. Die Riester-Rente oder die Betriebsrente sollen ebenfalls verschont bleiben.

Ob ein Job für einen Arbeitslosen zumutbar ist, soll die Lohnhöhe entscheiden. Das ortsübliche Lohnniveau oder die vergleichbare tarifliche Lohnhöhe soll dabei nicht unterschritten werden. Damit soll Lohndumping verhindert werden. Wenn dies gewährleistet ist, muss ein Langzeitarbeitsloser aber im Prinzip jeden angebotenen Job annehmen, auch wenn er unter den eigenen Qualifikationen liegt.

Eine Unterhaltspflicht zwischen Kindern und Eltern füreinander – wie es im ersten Gesetzentwurf vorgesehen war – soll es nicht geben. Wenn etwa der Vater mit 55 Jahren den Job verliert, muss die erwachsene Tochter nicht mit ihrem eigenen Einkommen oder Vermögen für dessen Unterhalt aufkommen.

Beigelegt ist außerdem der Streit, wer künftig als erwerbsfähig gilt und damit Anspruch auf das neue Arbeitslosengeld II erhält, das aus Steuermitteln finanziert wird. Die Regelungen des Rentenrechts – und nicht die Willkür der Arbeitsamtsmitarbeiter – sollen gelten: Wer in der Lage ist, drei Stunden am Tag zu arbeiten, gilt in der Regel als erwerbsfähig.

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