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Politik: Keine Mehrheit für Trittin?

Das im November vom Bundestag beschlossene Naturschutzgesetz von Umweltminister Jürgen Trittin (Grüne) kann möglicherweise doch noch nicht in Kraft treten. Am Mittwoch zeichnete sich ab, dass eine Mehrheit der Länder an diesem Donnerstag im Bundesrat den Vermittlungsausschuss anrufen wird.

Das im November vom Bundestag beschlossene Naturschutzgesetz von Umweltminister Jürgen Trittin (Grüne) kann möglicherweise doch noch nicht in Kraft treten. Am Mittwoch zeichnete sich ab, dass eine Mehrheit der Länder an diesem Donnerstag im Bundesrat den Vermittlungsausschuss anrufen wird. Die Unions-Länder hatten schon deutlich gemacht, das Gesetz vor allem wegen der Auswirkungen auf die Landschaftsplanung und der Einführung des Verbandsklagerechts abzulehnen. Auch die SPD-Länder Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz deuteten vor der üblichen Runde der SPD-Ministerpräsidenten bei Bundeskanzler Gerhard Schröder am Abend vor der Bundesratssitzung ihren Widerstand an. Umweltschutzverbände appellierten an Schröder, durch seinen "persönlichen Einsatz" die SPD-Länder zur Zustimmung zu bewegen. Das von SPD und CDU regierte Brandenburg kündigte an, dem Gesetz zuzustimmen.

Gegen das Gesetz kann der Bundesrat nur Einspruch erheben und eine weitere Abstimmung im Bundestag erzwingen. Bayern ist jedoch der Ansicht, das Gesetz sei im Bundesrat zustimmungspflichtig. Das würde bedeuten, dass die Länderkammer das umweltpolitische Vorzeigevorhaben der rot-grünen Koalition kippen könnte. Für den Fall, dass Bundesrat und Bundesregierung sich dieser Meinung nicht anschließen, kündigte Bundesratsminister Reinhold Bocklet (CSU) eine Klage gegen das Gesetz an. Er sagte, die Ausdehnung der Landschaftsplanung auf ganze Gemeindegebiete sei ein "Beispiel für Überbürokratisierung". Die Landwirtschaft dürfe nicht mit "naturschutzfremden Betreiberpflichten" belastet werden. Das Verbandsklagerecht führe zu einer "unnötigen Verfahrensaufblähung". Bislang können nur direkt Betroffene gegen Planungen klagen.

Die große Koalition in Brandenburg verband die Ankündigung ihrer Zustimmung zum Naturschutzgesetz mit Forderungen an die Bundesregierung. Die Potsdamer Regierung erwarte im Gegenzug von Rot-Grün Zugeständnisse bei den Themen Innere Sicherheit und Zuwanderung. Dies sei jedoch "kein Junktim", sagte Rainer Speer, der Staatskanzleichef von Ministerpräsident Manfred Stolpe (SPD). Hintergrund der Brandenburger Haltung: Das Land ist wegen der Patt-Situation zwischen SPD und Union in der Länderkammer entscheidend für die Mehrheit beim Zuwanderungsgesetz, das bis März von Bundestag und Bundesrat beschlossen sein soll. Eine Zustimmung ist für Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) wohl nur möglich, wenn einige Forderungen der Union zum Zuwanderungsgesetz von der Bundesregierung berücksichtigt werden. Brandenburg erwartet dabei nicht nur Entgegenkommen bei der Kostenaufteilung zwischen Bund und Ländern, sondern vor allem Bewegung auf Seiten der Grünen. Diese sollten sich bei strittigen Punkten nicht der Diskussion verschließen, hieß es in Potsdam.

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