Politik: Keine Neuwahlen Rot-Rot regiert weiter Verfassungsgericht weist Klage ab
Berlin (za). In Berlin wird es nicht zu Neuwahlen kommen.
Berlin (za). In Berlin wird es nicht zu Neuwahlen kommen. Das Landesverfassungsgericht hat den Einspruch von zwei CDUMitgliedern gegen die Abgeordnetenhauswahlen im Oktober 2001 zurückgewiesen. In dem Verfahren musste geklärt werden, ob die CDU-Wahlvorschläge in Steglitz-Zehlendorf rechtsgültig eingereicht wurden, nachdem die ursprünglichen Wahllisten durch neue ersetzt worden waren. Die Wahlbehörde hätte keine der Listen zulassen dürfen, urteilte das Gericht, zog daraus aber aus formalen Gründen keine Konsequenzen.
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