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Politik: Keine schnelle Abschiebung im Fall Kaplan

Berlin/Münster Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat Hoffnungen der Bundesregierung auf eine schnelle Abschiebung des türkischen Islamistenführers Metin Kaplan gedämpft. Auch wenn die Bundesrepublik im Berufungsverfahren Erfolg habe, könne Kaplan noch Rechtsmittel einlegen, sagte der Vorsitzende Richter des 8.

Berlin/Münster Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat Hoffnungen der Bundesregierung auf eine schnelle Abschiebung des türkischen Islamistenführers Metin Kaplan gedämpft. Auch wenn die Bundesrepublik im Berufungsverfahren Erfolg habe, könne Kaplan noch Rechtsmittel einlegen, sagte der Vorsitzende Richter des 8. Senats, Max Seibert, am Mittwoch bei der Verhandlung. Nachdem das Verwaltungsgericht Köln im August 2003 auf Klage Kaplans die Abschiebung verboten hatte, legte die Bundesrepublik Berufung ein. In Sicherheitskreisen war zuvor eine „Blitzabschiebung“ des Anführers des verbotenen Vereins „Kalifatsstaats“ angedeutet worden, sollte das OVG Münster keine Hindernisse mehr für eine Überstellung Kaplans an die Türkei erkennen. Tsp

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