zum Hauptinhalt

Politik: Keine steuerfreie Pauschale für alle

Gericht: Abgeordnete sind nicht mit anderen Berufsgruppen vergleichbar

München - Der juristische Feldzug mehrerer Bürger gegen die steuerfreie Kostenpauschale für Bundestagsabgeordnete ist vor dem Bundesfinanzhof (BFH) gescheitert. Das oberste deutsche Steuergericht wies am Donnerstag in München die Klagen als unbegründet ab. Die Kläger sahen durch die Möglichkeit der Abgeordneten, jährlich rund 45 000 Euro Kosten pauschal und ohne Nachweis von der Steuer abzusetzen, den Gleichheitsgrundsatz verletzt. Der BFH befand jedoch, sie könnten keine ähnliche Pauschale für sich fordern, weil die Tätigkeit der Abgeordneten mit ihren besonderen Verpflichtungen nicht mit anderen Berufsgruppen vergleichbar sei. In den meisten Bundesländern gibt es ähnliche steuerfreie Kostenpauschalen für die Landtagsabgeordneten.

Entgegen den Hoffnungen der Kläger lehnte der Bundesfinanzhof es ab, die Verfahren dem Bundesverfassungsgericht zur grundsätzlichen Klärung vorzulegen. Das Gericht machte deutlich, dass die Kläger selbst bei einer Verfassungswidrigkeit der Pauschale daraus keinen Nutzen ziehen könnten. Denn Abgeordnete seien in vielfacher Hinsicht nicht mit anderen Berufsgruppen vergleichbar. So handele es sich etwa bei den Kosten für ein Wahlkreisbüro um besondere, unmittelbar mit dem Abgeordnetenstatus verbundene Aufwendungen, die nicht mit den Kosten anderer Steuerpflichtiger für ein häusliches Arbeitszimmer oder ein geschäftliches Büro vergleichbar seien. Die Kläger wollen nun Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe einlegen. Wenn man jetzt die Segel streiche, würde eine einmalige Chance zur verfassungsrechtlichen Überprüfung der steuerfreien Pauschale vertan, sagte ein Klagevertreter.

Der Bund der Steuerzahler bedauerte, dass die Verfahren vom BFH nicht nach Karlsruhe gegeben wurden. Die Münchner Richter hätten sich aus der entscheidenden Frage „herausgewunden“, ob ein verfassungsrechtlicher Verstoß gegen die steuerrechtliche Gleichbehandlung vorliege, sagte Verbandspräsident Karl Heinz Däke. Für die Grünen-Fraktion begrüßte der parlamentarische Geschäftsführer Volker Beck das Urteil als eine Stärkung des freien Mandats der Bundestagsabgeordneten. „Durch die Pauschale wird letztlich vermieden, dass Verwaltungsbeamte den Abgeordneten bei der Ausübung ihres Mandates hineinreden“, sagte Beck laut Mitteilung. dpa

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false