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Politik: Kiel kämpft für Tiere

Schutzorganisationen sollen Klagerecht vor Gericht bekommen

Hamburg (gb). Die Landesregierung SchleswigHolsteins legt dem Bundesrat am Freitag einen Gesetzentwurf zum Verbandsklagerecht für Tierschutzorganisationen vor. Die „rechtliche Schieflage“ zwischen Tiernutzern und den zu schützenden Tieren müsse beseitigt werden, sagte Umwelt- und Landwirtschaftsminister Klaus Müller (Grüne): „In unserer Rechtsordnung hat jeder Mensch die Möglichkeit, seine Rechte einzuklagen. Wer selbst nicht klagen kann, erhält einen gesetzlichen Vertreter. Nur die Tiere haben bisher keinen gesetzlichen Vertreter.“ Im Naturschutzrecht sei es möglich, Verstöße gegen Belange des Umweltschutzes durch anerkannte Vereine einzuklagen. Tiernutzer könnten gegen behördliche Anordnungen und verweigerte Genehmigungen den Rechtsweg beschreiten – die Belange der Tiere seien aber bisher nicht einklagbar. Der Gesetzentwurf sieht ein Mitwirkungsrecht anerkannter Vereine bei der Vorbereitung von Verordnungen und Rechtsvorschriften vor. „Wir dürfen uns nicht mehr damit begnügen, Tieren unverbindliche moralische Rechte zuzugestehen. Tierschutz darf nicht länger als ein Akt von Gnade und Barmherzigkeit gesehen werden“, sagte Müller.

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