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Kiel: Mehr als 400 Einwände gegen Wahl

95 Prozent der Einwände befassen sich mit dem Umstand, dass die regierenden CDU und FDP im Kieler Landesparlament nur aufgrund von nicht komplett ausgeglichenen Überhangmandaten über eine Mehrheit der Sitze verfügen, obwohl sie es nicht auf eine Mehrheit der Wählerstimmen gebracht haben.

Gegen das amtliche Endergebnis der Landtagswahlen in Schleswig-Holstein sind bei Landeswahlleiterin Manuela Söller-Winkler zum Ende der Einspruchsfrist mehr als 400 Einwendungen eingegangen.

Mit der umstrittenen Auslegung des Landeswahlgesetzes zur Verteilung von Überhang- und Ausgleichsmandaten muss sich nun das Wahlprüfungsgremium des Landtages beschäftigen. Dies ist der Innen- und Rechtsausschuss, in dem Union und Liberale eine Mehrheit besitzen. Beim Landesverfassungsgericht liegt bereits eine Normenkontrollklage in dieser Angelegenheit. Je nach Entscheidung des Wahlprüfungsausschusses und der Schleswiger Verfassungsrichter ist möglicherweise in der laufenden Legislaturperiode noch mit einer neuen Sitzverteilung und damit mit einer neuen Regierungsbildung zu rechnen, wenn CDU und FDP sich dann gegebenenfalls einen weiteren Koalitionspartner suchen müssten. Das Landesverfassungsgericht könnte aber auch einen Beschluss fassen, dass das Landeswahlgesetz bis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu ändern ist. Neuwahlen gelten allgemein als unwahrscheinlich.

Mitglieder des Landesvorstandes der Linken haben zudem die Auszählung im Wahlkreis Husum angefochten. Sie hegen Zweifel an den dort ausgefertigten Zählprotokollen und rechnen noch mit mehr ihnen zustehenden Stimmen. dhan

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