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Kinderrechte

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Kinder: Köstliches Gut

Was die Landesverfassungen über die Rechte und den Schutz der Kinder sagen. Das Vorbild für die SPD ist Bremen.

Kinderrechte ins Grundgesetz – sie sind zum Auftakt der Wahlkämpfe in Hessen, Niedersachsen und Hamburg, wo demnächst neue Landesparlamente gewählt werden, zu einem zentralen Thema geworden. Jedenfalls für die SPD, die das fordert. Freilich könnten die Sozialdemokraten auch erst einmal eine Kampagne für mehr Kinderrechte in den Landesverfassungen von Hessen, Niedersachsen und Hamburg starten. Denn diese lassen sich nicht lange über Kinder, deren Rechte und ihren Schutz aus. Obwohl die SPD ja in diesen Ländern auch längere Zeit regiert hat. Die Verfassung von Schleswig-Holstein sagt ähnlich wenig zu den Kindern aus. Und auch die im Südwesten klingt eher karg – was die Stuttgarter Landesregierung aber nicht daran hindern konnte, das „Kinderland Baden-Württemberg“ auszurufen. Trotz der Zurückhaltung bei Verfassungssätzen geht es Kindern in diesen Ländern freilich nicht schlechter als in den elf Ländern, in deren Verfassungen mehr über Kinderschutz und Kinderrechte als im Grundgesetz steht. Diese Verfassungen stehen übrigens gegenüber dem Grundgesetz um keinen Deut zurück und ergänzen dieses in ihrem jeweiligen Bundesland. Ein flächendeckender konstitutioneller Kinderschutznotstand besteht also nicht, was immer künftig im Grundgesetz stehen wird.

Was sich die SPD für das Grundgesetz wünscht, geht auf die Bremer Verfassung zurück. Die Formulierung, die Parteichef Kurt Beck für die Verfassung aller Deutschen vorschlägt, findet sich dort wortgleich schon seit 2003: „Jedes Kind hat ein Recht auf Entwicklung und Entfaltung der Persönlichkeit, auf gewaltfreie Erziehung und den besonderen Schutz vor Gewalt, Vernachlässigung und Ausbeutung. Die staatliche Gemeinschaft schützt und fördert die Rechte des Kindes und trägt Sorge für kindgerechte Lebensbedingungen.“ Schon zuvor war es Bremer Verfassungsgebot, dass der Staat die Aufgabe hat, die Jugend vor Ausbeutung und vor körperlicher, geistiger und sittlicher Verwahrlosung zu schützen. Ganz ähnliche Sätze finden sich auch in Becks Heimatverfassung in Rheinland-Pfalz: „Jedes Kind hat ein Recht auf Entwicklung und Entfaltung. Die staatliche Gemeinschaft schützt und fördert die Rechte des Kindes.“ Und: „Kinder genießen besonderen Schutz, insbesondere vor körperlicher und seelischer Misshandlung und Vernachlässigung.“ Auch NRW hat seit 2002 einen solchen Passus in der Landesverfassung. Von „altersgerechten Lebensbedingungen“ ist dort die Rede.

Dass der Wunsch nach eigenen Rechten und der entfalteten Persönlichkeit beim Nachwuchs möglicherweise etwas kompliziert ist, macht ein Satz in der Brandenburger Landesverfassung deutlich: „Kindern und Jugendlichen ist durch Gesetz eine Rechtsstellung einzuräumen, die ihrer wachsenden Einsichtsfähigkeit durch die Anerkennung zunehmender Selbstständigkeit gerecht wird.“ Kurzum: Kinderrechte sind eine Altersfrage.

Eine erwartungsgemäß eigenwillige Formulierung findet sich in der bayerischen Verfassung: „Kinder sind das köstlichste Gut eines Volkes“, steht dort sehr poetisch, eine Formulierung, die man schon 1946 schön fand. Damals war dort sogar von „gesunden Kindern“ die Rede, was man 1998 aber gestrichen hat. 2003 wurde ein Satz hinzugefügt: Demnach haben Kinder „Anspruch auf Entwicklung zu selbstbestimmungsfähigen und verantwortungsfähigen Persönlichkeiten“. Das klingt schon ein wenig nach Bremen und Beck, weshalb wohl auch die CSU – im Vorstand gespalten in der Grundgesetzergänzungsfrage – eine Arbeitsgruppe eingerichtet hat, die nun hin und her wägt.

Aber nicht Bayern, sondern Bremen soll ja das Vorbild sein fürs Grundgesetz. Allerdings ist Bremen auch das beste Beispiel dafür, dass hehre Verfassungssätze noch nicht eine schöne Wirklichkeit garantieren. Und dass Verfassungsgebote hohl klingen, wenn Politik und Verwaltung sie nicht ernst nehmen. Denn einer der grausamsten Fälle von Misshandlung und Vernachlässigung der letzten Jahre hat sich in Bremen zugetragen: der Fall Kevin. Drogenabhängige Eltern hatten das Kleinkind hungern lassen, es gequält, ihm das Bein gebrochen. Am Ende starb es Mitte 2006 jämmerlich. Gefunden wurde Kevin in der Kühltruhe. Die Sozialsenatorin musste zurücktreten, der verantwortliche Amtsleiter wurde suspendiert, ein Parlamentsausschuss kam zu dem Ergebnis, dass Kevin noch leben könnte, hätte die Jugendbehörde nicht versagt. Dem kleinen Jungen nutzte der Artikel 25 der Bremer Landesverfassung wenig, weil die Hansestadt nicht in der Lage war, das Verfassungsversprechen des Schutzes vor Gewalt und Vernachlässigung einzuhalten. Auch eine Grundgesetzänderung hätte Kevin wenig geholfen.

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