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Politik: Kinderbetreuung: Teures Recht

Seit fünf Jahren haben Kinder vom dritten Lebensjahr an bis zum Schulbeginn überall in Deutschland einen "Anspruch auf den Besuch eines Kindergartens". So steht es im Achten Buch des Sozialgesetzbuches, Paragraf 24.

Seit fünf Jahren haben Kinder vom dritten Lebensjahr an bis zum Schulbeginn überall in Deutschland einen "Anspruch auf den Besuch eines Kindergartens". So steht es im Achten Buch des Sozialgesetzbuches, Paragraf 24. Grundlage war das Schwangeren- und Familienhilfegesetz, das der Bundestag im Juni 1992 im Zuge der Abtreibungsreform verabschiedet hatte. Das Bundesverfassungsgericht zwang den Gesetzgeber zwar ein Jahr später, das eigentliche Abtreibungsrecht zu ändern. Der Betreuungsanspruch im dazu gehörigen Sozialpaket blieb davon jedoch unberührt. Die seit dem 1. August 1996 gültigen Bestimmungen wurden mühselig ausgehandelt. Bedenken hatten vor allem die Stadt- und Landkreise in den alten Bundesländern. Nach Berechnungen des Deutschen Städtetags mussten zusätzlich zu den 1,5 Millionen bestehenden Plätze 600 000 neue Plätze geschaffen werden. Kosten: Rund 21 Milliarden Mark.

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