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Politik: Kindergelderhöhung: Nachschlag für Familien

Die Parlamentarische Staatssekretärin im Finanzministerium, Barbara Hendricks (SPD), zeigte sich nach der Kabinettssitzung zufrieden. Die Ministerrunde hatte da gerade den "Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Familienförderung" abgesegnet.

Die Parlamentarische Staatssekretärin im Finanzministerium, Barbara Hendricks (SPD), zeigte sich nach der Kabinettssitzung zufrieden. Die Ministerrunde hatte da gerade den "Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Familienförderung" abgesegnet. "Damit haben wir die Verpflichtungen aus dem Familienurteil des Verfassungsgerichts erfüllt", sagte Hendricks. Die Karlsruher Richter hatten in einem Urteil am 10. November gefordert, dass spätestens von 2002 an auch Aufwendungen für die Erziehung von Kindern steuerlich begünstigt werden müssen. Das geschieht nun.

Und mehr noch. Neben der vom Verfassungsgericht erzwungenen Pflicht, liefert die Regierung den Familien nach Ansicht von Hendricks und Familienministerin Christine Bergmann (SPD) auch eine Kür. Das Kindergeld für das erste und zweite Kind wird ab 2002 um je 30 Mark auf 301,20 Mark (154 Euro) erhöht. "Das ist eine ganz beträchtliche Summe", meinte Familienministerin Bergmann mit heiterer Miene. Familienverbände zeigten sich nicht ganz so euphorisch.

Die Pläne der Bundesregierung neben der Kindergelderhöhung im Einzelnen:

Der allgemeine Freibetrag für Kinder, mit denen das so genannte sächliche Existenzminimum gedeckt werden soll, steigt von derzeit 6912 Mark im Jahr auf knapp 7135 Mark (3648 Euro).

Der bereits 2000 eingeführte Betreuungsfreibetrag von 3024 Mark gilt künftig auch für Kinder, die über 16 Jahre alt und in der Ausbildung sind. Außerdem wird er durch einen Erziehungsfreibetrag von 1188 verknüpft und beträgt dann insgesamt 4224 Mark (2160 Euro).

Übersteigen die Kosten für die Betreuung von Kindern bis 14 Jahren den allgemeinen Betreuungsfreibetrag von 3024 Mark, können die darüber hinaus gehenden Kosten für Tagesmütter, Kindergärten oder andere Betreuungseinrichtungen gegen Nachweis bis zu knapp 3000 Mark (1500 Euro) zusätzlich von der Steuer abgesetzt werden.

Der Gesetzentwurf sieht aber auch Belastungen vor.

Gestrichen wird künftig das sogenannte Dienstmädchenprivileg. Bislang können bis zu 18 000 Mark für die Bezahlung von Haushaltshilfen als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden. Das entfällt.

Der heute nach Alter gestaffelte Ausbildungsfreibetrag wird abgebaut. Nur bei volljährigen Kindern, die zur Ausbildung auswärtig untergebracht sind, werden bis zu 1807 Mark (924 Euro) als zusätzlicher Freibetrag anerkannt.

Vor allem aber wird der Haushaltsfreibetrag für Alleinerziehende von derzeit 5616 Mark bis 2005 in drei Stufen über 4577 Mark in 2002 und 2324 Mark in 2003 und auf Null gesenkt. Hendricks sagte, dazu sei die Regierung durch das Verfassungsgerichtsurteil gezwungen gewesen. Die Richter hatten allerdings nur die Ungleichbehandlung von Alleinerziehenden und Eltern gerügt. Rot-Grün hätte den Haushaltsfreibetrag also auch für alle einführen können, statt zu streichen. Doch das wäre 20 Milliarden Mark teurer geworden als die geplante Regelung.

Carsten Germis

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