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Politik: Kinderkommission: Lobby fordert Antragsrecht im Parlament

Die Kinderkommission des Bundestages kämpft um ein eigenständiges Antragsrecht im Parlament. Die fünf Mitglieder der Kommission haben sich mit einem Brief an alle Abgeordneten gewandt, einen entsprechenden fraktionsübergreifenden Gruppenantrag zu unterstützen.

Die Kinderkommission des Bundestages kämpft um ein eigenständiges Antragsrecht im Parlament. Die fünf Mitglieder der Kommission haben sich mit einem Brief an alle Abgeordneten gewandt, einen entsprechenden fraktionsübergreifenden Gruppenantrag zu unterstützen. Wie die Kommissionsvorsitzende Egin Deligöz (Grüne) sagte, haben sich bereits nach drei Tagen mehr als 40 Abgeordnete - und damit mehr als die 34 notwendigen - bereit erklärt, das Anliegen der Kommission zu unterstützen. Die 1988 eingerichtete Kinderkommission ist formell ein Unterausschuss des Familienausschusses, nach Geschäftsordnung des Bundestages steht ihr deshalb kein Antragsrecht zu. Die Kinderkommission begründet ihren Wunsch damit, dass sie einen besonderen Status hat. Normalerweise werden Unterausschüsse zahlenmäßig nach dem Kräfteverhältnis der Fraktion besetzt und entscheiden mit Mehrheit. In die Kinderkommission entsendet jede Fraktion ein Mitglied, sie arbeitet nach Einstimmigkeitsprinzip. Sie soll eine "Lobby für Kinder" sein, die als Bevölkerungsgruppe ohne Wahlrecht eine besondere Fürsprache und Obhut brauchen. Mit dem Antragsrecht könnte die Kommission initiativ werden und nicht mehr nur auf vorliegende Gesetze reagieren. Die Mitglieder der Kinderkommission zeigten sich zuversichtlich, dass mit einem Gruppenantrag die notwendige Änderung der Geschäftsordnung durchgesetzt werden kann. Die PDS hat sich bereits dafür ausgesprochen, alle anderen Fraktionen wollen sich kommende Woche damit befassen.

tib

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