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Tauss

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Kinderporno-Verdacht: Tauss: Ich bin kein Pädophiler

Jörg Tauss wehrt sich: Nach eigenen Angaben recherchierte der unter Kinderporno-Verdacht stehende Politiker nur um einen Kinderporno-Ring auszuheben – allerdings vergeblich.

Der unter Kinderporno-Verdacht stehende SPD-Politiker Jörg Tauss hat die gegen ihn erhobenen Vorwürfe zurückgewiesen. Er halte sich für unschuldig, sagte Tauss am Mittwoch in Karlsruhe. Das bei ihm sichergestellte Material habe er im Zuge von beruflichen Recherchen über einen Kinderporno-Ring erhalten und aufbewahrt. „Ich versichere Ihnen, kein Pädophiler zu sein“, sagte der Politiker. Politisch sei ihm gleichwohl bewusst, dass er sich und dem Kampf gegen Kinderpornografie mit seinem Vorgehen am Ende mehr geschadet als genutzt habe.

Er habe die Chance gesehen, einen Kinderpornoring aufdecken und anzeigen zu können, erklärte Tauss am Mittwoch im Beisein seiner Ehefrau und seines Anwalts in Karlsruhe. Deshalb habe er sich 2007 mit Decknamen wie Werner der Kinderporno-Szene zu nähern versucht. Dazu habe er sich szenetypisch verhalten müssen. Zu diesem Zweck habe er auch Tauschmaterial besessen und in zwei Fällen je 100 Euro für einschlägiges Material respektive einen in Aussicht gestellten Kontakt bezahlt. Seine Recherchen habe er ungefähr ein Jahr lang intensiv geführt, dann aber als unergiebig bewertet und das Material in einem Koffer in seiner Berliner Dienstwohnung verstaut.

Bei seinen Recherchen habe er in der Überzeugung gehandelt, als zuständiger Fachpolitiker im Bundestag berechtigt zu sein. Das sieht die Staatsanwaltschaft offenbar anders. Tatsächlich haben die Ermittler das Argument des beruflichen Interesses bislang nicht gelten lassen. Die Fundsituation spreche eindeutig gegen einen Zusammenhang mit seiner Abgeordnetentätigkeit, hatte der Karlsruher Oberstaatsanwalt Rüdiger Rehring gesagt.

Während seine Frau schweigend hinter dem wuchtigen Mann sitzt, liest Tauss seine achtseitige Erklärung vor den versammelten Journalisten vom Blatt. Ja, er habe Kontakt gehabt zu einem Mann aus der Szene. Ja, er habe auch „pornografisches Material“ bestellt und erhalten. Und ja, es sei ein Fehler gewesen.„Ja, ich habe Mist gebaut“, gestand Tauss gestern erstmals Fehler ein. Er habe sich „in einen stinkenden Schweinestall begeben, um diesen auszumisten. Mir ist klar: Wenn ich da wieder herauskomme, bleibt an mir mehr als ein Geruch hängen.“ In der Rückschau sei ihm klar, dass er seine Recherchen nicht ohne juristische Beratung hätte machen sollen. Er habe aber sein Umfeld nicht belasten wollen. Zudem hätte eine Adresse wie Deutscher Bundestag, Berlin nicht zum angestrebten Zugang zu den entsprechenden Kreisen geführt.

„Mir ging es darum, eigene Erkenntnisse für die politische und gesetzgeberische Arbeit zu diesem Thema zu gewinnen“, sagte Tauss. Er habe die These aufgestellt, dass Kinderpornos wieder häufiger mit Handys, Telefonhotlines und der Post verbreitet werden und weniger per Internet – und diese These habe sich bestätigt.

Tauss war am Freitag nach einer vorangegangenen Razzia in seinen Büros und Wohnungen von seinem Ämtern zurückgetreten. Dabei habe die Staatsanwaltschaft kinderpornografisches Material in sehr geringem Umfang gefunden, sagte sein Anwalt Jan Mönikes. Tauss und Mönikes konnten am Dienstagabend erstmals die Akte einsehen. Ob Tauss sein Bundestagsmandat behält und im Herbst erneut für den Bundestag kandidieren will, ließ der 55-Jährige gestern offen. Das hänge in erster Linie davon ab, „ob die Öffentlichkeit meine ernsthaften Entschuldigungen und Erklärungen akzeptiert“. Zudem wolle er vor einer solchen Entscheidung mit der SPD-Basis vor Ort und den Bürgern in seinem Wahlkreis sprechen.

Tauss warf der Staatsanwaltschaft Karlsruhe vor, durch ihr Kommunikationsverhalten die Phantasie der Öffentlichkeit befeuert und so sein persönliches Ansehen beschädigt zu haben. Was da geschehen sei, komme einer Vorverurteilung gleich. Sein Anwalt sagte, er habe vorgeschlagen, dem Sprecher der Staatsanwaltschaft Karlsruhe das Handy wegzunehmen. Angesichts der von der Staatsanwaltschaft befeuerten Berichterstattung habe sich sein Mandant nun zu einer öffentlichen Stellungnahme gezwungen gesehen. „In einem normalen Verfahren würden zum jetzigen Zeitpunkt weder Staatsanwaltschaft noch Beschuldigte Stellung nehmen.“

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