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Kinderpornografie im Netz: Keine Sperre für Behörden, Unis und Schulen

Die Bundesregierung will staatliche Stellen von der Sperrpflicht für Kinderporno-Seiten im Netz ausnehmen.

Behörden, Universitäten, Bibliotheken und Schulen müssen ihre Internetzugänge - anders als Provider - nicht mit Sperren ausrüsten. Die kommerziellen Provider sollen dagegen nicht nur den Zugriff auf die illegalen Inhalte blockieren, sondern auch die Daten der Nutzerzugriffe speichern und den Strafverfolgungsbehörden bei Bedarf zur Verfügung stellen. Das Bundeskriminalamt (BKA) soll tagesaktuell eine Liste von Webseiten erstellen, die von den Zugangsanbietern blockiert werden sollen.

Datenschützer sehen darin eine neue Dimension von Überwachung und befürchten, unschuldige User könnten zu schnell in Verdacht geraten.

An diesem Mittwoch will das Bundeskabinett die geänderte Vorlage beschließen, damit sie noch vor Ende der Wahlperiode in Kraft treten kann. (sp/dpa)

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