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Sebastian Edathy.

© dpa

Kinderpornografie-Verdacht: Mehr Vorwürfe gegen Sebastian Edathy

Der Fall wird immer komplexer. Nun tauchen Informationen auf, die Sebastian Edathys Version stützen könnten. Nach Berichten soll er auch kinderpornografisches Material aus Russland bezogen haben.

Schon lange bevor sein Prozess beginnt, verhandelt das öffentliche Gericht über den wegen Kinderpornografie angeklagten Sebastian Edathy. Denn die Ermittlungsakten des früheren SPD-Abgeordneten oder Kopien davon befinden sich nicht allein in der Hand der zuständigen Staatsanwaltschaft, sondern auch beim Untersuchungsausschuss des Bundestags sowie neuerdings beim Rechtsausschuss des niedersächsischen Landtags.

Möglicherweise von dort stammen die neuesten Berichte zum Fall, die Edathys Version stützen könnten, die Quelle seiner Informationen über Ermittlungen gegen sich sei der frühere Chef des Bundeskriminalamts (BKA) Jörg Ziercke. So soll laut "Frankfurter Allgemeine Zeitung" der Ex-Politiker schon im November 2014 mehrfach den Namen Zierckes bei Google eingegeben haben, angeblich unmittelbar nachdem in den Medien über Razzien gegen den kanadischen Pornovertrieb Azov berichtet worden war. Edathy war Kunde von Azov und will Zierckes Statusmeldungen über den SPD-Abgeordneten Michael Hartmann erfahren haben. Ziercke wie Hartmann bestreiten dies. Die Google-Suche würde eine Neugier an der Person Zierckes bestätigen, was jedoch auch damit zusammenhängen kann, dass die Rolle des BKA in den Azov-Ermittlungen damals bereits bekannt war.

Am 23. Februar beginnt die Hauptverhandlung

Weniger neu ist dagegen die "FAZ"-Nachricht, Edathy solle sich kinderpornografisches Material von russischen Anbietern besorgt haben. Bereits im vergangenen Jahr wurde berichtet, Edathy solle laut Anklage von zwei russischen Domains einschlägiges kinderpornografisches Material heruntergeladen haben. Damals hieß es, Edathy soll über den Bundestagsserver im November 2013 an sechs Tagen gezielt Internetseiten mit der Endung .ru besucht haben. Die Domains seien nur über eine Zeichenkombination ansteuerbar gewesen. Neben dem russischen Material soll Edathy eine Zeitschrift und eine CD mit jugendpornografischen Inhalten besessen haben.

Die Hauptverhandlung gegen Edathy vor dem Landgericht Verden beginnt am 23. Februar. Kopien der Ermittlungsakten waren zuletzt im Dezember von der Staatskanzlei an den niedersächsischen Landtag gegangen. Die CDU-Fraktionen hat daraufhin am Dienstag eine Klage vor dem Staatsgerichtshof des Landes zurückgezogen, mit der sie die Herausgabe der Akten forderte. Sebastian Edathys Anwalt kritisierte die Weitergabe, allerdings verteidigte sich die Landesregierung mit einem Hinweis auf Niedersachsens Verfassung, die zur umfassenden Aufklärung gegenüber dem Parlament verpflichte.

Dies gelte auch für laufende staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren, "wobei in diesem Fall in besonderem Maße auf den Stand der Ermittlungen Rücksicht zu nehmen ist". Die Landesregierung habe die Aktenbestandteile deshalb jeweils zeitversetzt in mehreren Tranchen herausgegeben, wenn ein Ermittlungsteilkomplex abgeschlossen worden sei. Das öffentliche Interesse an Edathys Prozess ist dadurch nicht geringer geworden. Nach Angaben des Landgerichts haben sich weit mehr Pressvertreter für die Verhandlung angemeldet, als erwartet worden sei.

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