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Politik: Kinderrechte im Grundgesetz: CDU geht nicht darauf ein

Berlin - Wenn Parteien unter ihren Führungsleuten zu einem Thema zweierlei Meinungen haben, dann gibt es zwei Auswege: Eine Kommission muss her oder ein Beschluss. Die Unionsparteien haben am Montag im Streit über die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz beide Wege beschritten.

Berlin - Wenn Parteien unter ihren Führungsleuten zu einem Thema zweierlei Meinungen haben, dann gibt es zwei Auswege: Eine Kommission muss her oder ein Beschluss. Die Unionsparteien haben am Montag im Streit über die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz beide Wege beschritten. Der CSU-Vorstand hat eine Kommission eingesetzt und will sich zur Verfassungsfrage endgültig erst im Lichte der dort gewonnenen Erkenntnisse äußern. Bayerns Justizministerin Beate Merk hatte sich vor der Sitzung für ein „Signal im Grundgesetz“ starkgemacht. CSU-Chef Erwin Huber wandte sich danach nicht direkt gegen eine Verfassungsänderung. Sie dürfe aber keinesfalls auf die „Verstaatlichung von Kindererziehung“ hinauslaufen.

Das CDU-Präsidium wiederum hat beschlossen, die Frage nebensächlich zu finden. Dass die CDU-Vorsitzende und Kanzlerin Angela Merkel noch im vorigen Jahr Sympathie für eine Erweiterung des Grundgesetzes zugunsten der ausdrücklichen Erwähnung von Kindern gezeigt hat, ficht Generalsekretär Ronald Pofalla nicht an: Die CDU-Spitze habe sich jetzt einvernehmlich verständigt. Merkel selbst bringt diese Verständigung später auf die Formel: „Wir dürfen jetzt nicht eine Theoriediskussion über Verfassungsrecht anstellen, wo praktische Hilfe für Kinder gefordert ist.“

Die Kanzlerin will am Mittwoch bei ihrem Treffen mit den Ministerpräsidenten eigene Vorschläge zum besseren Schutz von Kindern vor Verwahrlosung einbringen. Pofalla nannte als Beispiele ein verbindliches Einladungssystem, das sicherstellen soll, dass Eltern ihre Kinder zu den Vorsorgeuntersuchungen bringen, und einen länderübergreifenden Informationsaustausch zwischen Ämtern, Polizei, Justiz und Schulen.

Für ein solches Einladungssystem setzte sich auch SPD-Chef Kurt Beck ein. Er plädierte aber erneut auch für Kinderschutz im Grundgesetz. Bei einer Abwägung sich widersprechender Interessen bestünden dann „größere Chancen, dass die Abwägung zugunsten des Kindes ausfällt“, meinte der SPD-Chef. bib

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