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Kinderschutz: SPD will klare Vorgaben für Jugendämter

Die SPD will unmittelbar nach der Bundestagswahl ein neues Kinderschutzgesetz auf den Weg bringen. Auch der Bund soll für eine bessere Betreuung von Familien zahlen.

Von Antje Sirleschtov

Berlin - Die SPD will unmittelbar nach der Bundestagswahl ein neues Kinderschutzgesetz auf den Weg bringen. Das kündigte die Sozialministerin in Mecklenburg-Vorpommern, Manuela Schwesig (SPD), an. „Wir brauchen ein Kinderschutzgesetz mit einem präventiven Ansatz, um Kinder besser vor Vernachlässigung zu schützen“, sagte Schwesig dem Tagesspiegel am Sonntag. Die SPD-Politikerin zählt zum Wahlkampf-Team von SPD-Kanzlerkandidat Frank-Walter Steinmeier und soll im Fall eines Wahlsieges Familienministerin werden. Schwesig will in dem Gesetz nicht nur Regelungen verankern, die es den sozialen Einrichtungen und Jugendämtern vor Ort erlauben, frühzeitig und kontinuierlich mit Familien zu arbeiten, in denen das Kindeswohl gefährdet ist. Sie will auch gemeinsam mit Kommunen und Ländern bundeseinheitliche Standards zur Umsetzung des Gesetzes durchsetzen.

Nachdem in den vergangenen Jahren immer wieder Kinder in Familien vernachlässigt wurden, obwohl die Jugendämter bereits eingeschaltet waren, sollen nach Ansicht der Sozialministerin bundesweit die gleichen Vorgaben für die Betreuung solcher Familien gelten. „Es kann nicht sein“, sagte sie, „dass es bundesweit einheitliche Regeln für die Bearbeitung von Steuerklärungen, aber keine einheitlichen Standards für die Betreuung in Problemfamilien gibt“. Die Ministerin will deshalb gesetzlich regeln, wann und wie die Jugendämter tätig werden, wenn es den Verdacht auf Kindesvernachlässigung gibt. Damit die Kommunen vor Ort die notwendigen Kapazitäten zur Einhaltung dieser Standards auch in Zeiten finanzieller Engpässe zur Verfügung stellen können, will Schwesig des Bund auch finanziell beim Kinderschutz in die Verantwortung nehmen. Die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz hält Schwesig für notwendig. „Es darf kein Kind verloren gehen“, sagt die Ministerin.

Anders als in dem Entwurf des Kinderschutzgesetzes, das CDU-Familienministerin Ursula von der Leyen in diesem Frühjahr vorgelegt hat und das am Widerstand der SPD, aber auch der Bundesländer und der Familienexperten gescheitert ist, strebt die SPD-Politikerin Schwesig ein Gesetz an, in dem die Prävention im Vordergrund steht. „Wir müssen frühzeitig erkennen, wo Familien Probleme bei der Kinderbetreuung haben, und ihnen Angebote machen, die sie ohne Angst vor Strafe und Drangsalierung annehmen können“, sagte Schwesig.

Dazu sollen unter anderem die finanziellen Voraussetzungen für eine dauerhafte Betreuung von Familien durch Hebammen geschaffen werden. Anders als jetzt will Schwesig, dass Hebammen nicht nur wenige Tage nach der Geburt eines Kindes, sondern im Zweifelsfall dauerhaft eingesetzt werden können. Der Einsatz von Hebammen nach der Geburt von Kindern wird zurzeit von den Krankenkassen bezahlt. Die Hebammen seien Vertrauenspersonen und könnten deshalb am besten erkennen, wo Familien Schwierigkeiten haben und welche Unterstützung sie benötigen, sagt Schwesig. „Auch die Krankenkassen müssen sich deshalb zum Wohl des Gesundheitsschutzes von Kindern stärker einbringen.“ Zur Finanzierung der zusätzlichen Aufgaben denkt die Ministerin an gemeinsame Projekte von Kommunen und Krankenkassen, Ländern und dem Bund – ähnlich wie im Pflegebereich.

Ausdrücklich warb die Schweriner Sozialministerin für ihr Landesmodell zur kontinuierlichen Betreuung von Kindern durch Ärzte, die die regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen übernehmen. In Mecklenburg-Vorpommern melden die Ärzte den Ämtern jeden Besuch zu diesen Untersuchungen. Diese werden mit den Daten der Melderegister verglichen, so dass die Behörden bei jedem Kind genau wissen, ob die Untersuchungen regelmäßig erfolgen. Versäumen die Eltern Arztbesuche, werden sie erinnert und im Zweifelsfall werden Gesundheits- und Jugendämter informiert. Außerdem will Schwesig Kitas zu Eltern-Kind-Zentren ausbauen, in denen neben Erziehern auch Familienberater tätig werden.

In den vergangenen Jahren sind immer wieder Kinder von ihren Eltern vernachlässigt worden und in schweren Fällen sogar gestorben, obwohl Jugendämter bereits Kontakt zu den betroffenen Familien hatten. Zuletzt ist in Bayern die dreijährige Sarah verhungert. Das Jugendamt hatte neun Monate zuvor die Familienbetreuung mit der Begründung beendet, die Familie sei stabil.

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