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Kindesvernachlässigung: Gerichte sollen Kindern schneller helfen

Die Bundesregierung will Kinder besser vor Vernachlässigung und Misshandlung schützen. Familiengerichte sollen früher zu Gunsten des Kindeswohls eingreifen können.

Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) gebilligt, der Eltern verpflichtet, öffentliche Hilfen in Anspruch zu nehmen. Vor einer staatlichen Intervention muss künftig nicht erst belegt werden, dass die Eltern bei der Erziehung versagt haben.

Der Gesetzentwurf beruht auf Empfehlungen einer Expertengruppe, die Zypries im März 2006 eingesetzt hatte. Die Ministerin sagte, die Gerichte seien bisher häufig zu spät angerufen worden und hätten dann nur noch mit der Entziehung des Sorgerechts reagieren können. Ziel des Gesetzesentwurfs ist es, gefährdete Kinder so früh wie möglich zu schützen, um Schlimmeres zu verhindern. Einen Antrag an das Familiengericht kann künftig jeder stellen. Ein Verfahren wird dann von Amts wegen eingeleitet.

Sanktionen bis zum Entzug des Sorgerechts

In Erörterungsgesprächen sollen die Gerichte unter Beteiligung der Jugendämter den Eltern den Ernst der Lage klar machen. Nach den neuen Regeln muss ein Gericht binnen eines Monats einen Erörterungstermin ansetzen. Die Gerichte können den Eltern beispielsweise Erziehungsberatung oder soziale Trainingskurse verordnen. Wenn sie sich weigern, drohen als Sanktionen Zwangsgelder und im schlimmsten Fall der Entzug des Sorgerechts. Künftig sind die Familiengerichte auch verpflichtet, die angeordneten Maßnahmen in einem angemessenen Zeitabstand zu überprüfen.

Als letztes pädagogisches Mittel ist auch die Einweisung eines Minderjährigen in ein Heim der Kinder- und Jugendhilfe oder in ein psychiatrisches Krankenhaus vorgesehen. Eine geschlossene Unterbringung kann sinnvoll sein, wenn beispielsweise die Eltern mit der Erziehung eines kriminellen und aggressiven 13-Jährigen überfordert sind.

Flächendeckendes Frühwarnsystem in Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz will von 2008 an flächendeckend ein Frühwarnsystem für misshandelte und benachteiligte Kleinkinder aufbauen. Das Kinderschutzgesetz als Grundlage dafür soll nach dem Willen der SPD-Landesregierung noch in diesem Jahr verabschiedet werden. "Das Wohl des Kindes ist zwar in erster Linie eine Aufgabe der Eltern. Wir wollen aber diejenigen unterstützen, die überfordert sind", sagte Familienministerin Malu Dreyer (SPD) in Mainz.

Beim Landesjugendamt soll eine neue Zentralstelle eingerichtet werden, die alle Eltern von Kindern bis zu sechs Jahren an die ärztlichen Früherkennungsuntersuchungen erinnern soll. Ärzte sollen verpflichtet werden, mitzuteilen, ob die Kinder erschienen sind. Andernfalls sollen Gesundheits- und Jugendämter informiert werden. (mit dpa)

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