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Politik: Kirche bestraft Priester für ökumenischen Gottesdienst

Geistlicher darf wegen einer umstrittenen Messe auf dem Berliner Kirchentag sein Amt nicht mehr ausüben

Trier/Berlin. Der Trierer Bischof Reinhard Marx hat den katholischen Priester Gotthold Hasenhüttl vom Dienst suspendiert, weil er auf dem Ökumenischen Kirchentag in Berlin Ende Mai einen Gottesdienst mit ökumenischem Abendmahl gefeiert hat. Zusätzlich entzog er dem emeritierten Theologieprofessor die kirchliche Lehrerlaubnis. Er habe die Verantwortung, dort einzuschreiten, wo offensichtlich und demonstrativ die Ordnung der Kirche verletzt werde, erklärte Marx am Donnerstag in Trier.

Bereits Anfang Juni war der zum Bistum Eichstätt gehörende katholische Priester Bernhard Kroll ebenfalls wegen einer solchen ökumenischen Abendmahlsfeier von seinem Bischof Walter Mixa suspendiert worden.

Der aus Österreich stammende und in Saarbrücken lebende Theologe Hasenhüttl hatte am Rande des Ökumenischen Kirchentages in Berlin eine Abendmahlsfeier nach katholischem Ritus zelebriert und dabei evangelische Christen ausdrücklich zur Kommunion eingeladen. Marx sagte, er habe die Entscheidung nach Rücksprache mit dem Berliner Kardinal Georg Sterzinsky und dem Bischof von Graz-Seckau, Egon Kapellari, getroffen. Kardinal Sterzinsky wollte zu dem Vorgang am Donnerstag keine Stellung nehmen. Sein Sprecher bestätigte lediglich, dass sich bei dem Kardinal nach dessen Aufruf „einige, wenige Zeugen“ gemeldet hätten, die den genauen Ablauf des Gottesdienstes geschildert hätten. Noch auf dem Ökumenischen Kirchentag hatte seinerzeit der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Karl Lehmann, erklärt, der kirchenrechtliche Verstoß beider Kleriker sei „an der unteren Schwelle“ angesiedelt. Wahrscheinlich werde mit Hasenhüttl gesprochen und möglicherweise dieser auch ermahnt. Gemessen an dieser Einschätzung fiel die Reaktion der beiden zuständigen Ortsbischöfe Marx und Mixa ausgesprochen harsch aus. Kardinal Lehmann jedoch wollte das Vorgehen der beiden Amtskollegen nicht kommentieren.

„Die Suspendierung ist kein endgültiger Akt. Ich hege weiter die Hoffnung, dass Professor Hasenhüttl einlenkt und deutlich macht, dass er die kirchliche Ordnung anerkennt und befolgt“, erklärte Marx. Der 69-jährige Geistliche hatte bislang immer erklärt, dass sein Verhalten im Einklang mit den Regeln der katholischen Kirche stehe.

In der Tat ist das katholische Kirchenrecht, auf das sich Bischof Marx beruft, in diesem Punkt nicht besonders eindeutig. Dort heißt es lediglich, wer sich „verbotener Gottesdienstgemeinschaft schuldig macht, soll mit einer gerechten Strafe belegt werden“. Ob der Einladung Hasenhüttls an die evangelischen Gottesdienstteilnehmer, am Abendmahl teilzunehmen, eine solche „verbotene Gottesdienstgemeinschaft“ darstellt, ist auch bei Kirchenrechtsexperten umstritten.

Kirchliche Reformgruppen kritisierten den Schritt von Marx scharf. Es werde ein Sündenbock dafür gesucht, dass die offiziellen Abgrenzungsversuche gegenüber nichtkatholischen Christen im Kirchenvolk fast nur noch Kopfschütteln hervorriefen, hieß es in einer gemeinsamen Erklärung. Der 1979 von Rom gemaßregelte Tübinger Theologe Hans Küng bezeichnete im „Trierischen Volksfreund“ die Suspension als „unnötige Sanktion“.

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