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Kirche: Religionsverfassungsrechtler widerspricht Kardinal Lehmann

Ergibt sich aus der deutschen Verfassungstradition ein Vorrang für die christlichen Kirchen?

Der Münsteraner Professor für öffentliches Recht Christian Walter hat dem Vorsitzenden der katholischen deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Lehmann, widersprochen, dass sich aus der deutschen Verfassungstradition und Geschichte ein Vorrang für die christlichen Kirchen ergebe. Lehmann hatte in einer Rede in Karlsruhe gesagt, Neutralität des Staates dürfe nicht als "unreflektierte Toleranz" verstanden werden, sondern müsse angesichts der tiefen Wurzeln des Christentums auch in der europäischen Rechtskultur im Falle der Kirchen "fördernd und wohlwollend" sein. Das Modell der Körperschaft des öffentlichen Rechts sei zuerst für die Kirchen geschaffen worden.

Walter, der Experte für Religionsverfassungsrecht ist, kritisierte, Lehmann akzentuiere damit "einseitig eine Seite des sogenannten Weimarer Kirchenkompromisses, den das Grundgesetz als geltendes Verfassungsrecht übernommen hat. Die Linke verzichtete 1919 auf eine Trennung von Staat und Kirche nach französischem Modell und stimmte dem Erhalt des Körperschaftsstatus zu. Im Gegenzug wurde aber der Zugang zum Körperschaftsstatus grundsätzlich allen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften geöffnet."

Walter stimmte Lehmanns Auffassung zu, dass der Körperschaftsstatus nicht beliebig vergeben werden dürfe. Man dürfe "die Bedingungen andererseits aber auch nicht so eng führen, dass "überspitzt gesagt" nur die katholische Kirche Körperschaft des öffentlichen Rechts sein kann. Ich finde, dass man den Weimarer Grundgedanken erhalten soll: Man bewahrt das historisch und kulturell Gewachsene und öffnet sich gleichzeitig dem Neuen." (Tsp)

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