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Politik: Kirchen stoppen Gesetz

Berlin (mfk/hmt). Das von der rot-grünen Koalition geplante Antidiskriminierungsgesetz wird in dieser Legislaturperiode nicht mehr verabschiedet.

Berlin (mfk/hmt). Das von der rot-grünen Koalition geplante Antidiskriminierungsgesetz wird in dieser Legislaturperiode nicht mehr verabschiedet. Zwar hatte SPD-Fraktionschef Peter Struck die Vertreter beider großen Kirchen bei einem Treffen am Mittwoch gebeten, ihre Position zu dem Vorhaben noch einmal zu überdenken. Diese lehnen die Aufnahme des Kriteriums Religion in den Schutzkatalog ab. Danach könnte etwa ein evangelischer Kindergarten verklagt werden, der ein andersgläubiges Kind ablehnt. Vertreter der katholischen und evangelischen Kirche sagten dem Tagesspiegel, eine neue Haltung zu dem Koalitionsvorschlag sei von ihnen nicht zu erwarten. Beide Kirchen sehen den Gesetzgeber auch nicht unter Zeitdruck, da die Vorgabe der EU eine entsprechende Regelung erst bis 2003 verlangt.

Die SPD-Fraktion hat deutlich gemacht, dass sie das Vorhaben nicht gegen den Widerstand der Kirchen durchdrücken will. SPD-Rechtspolitiker sind auch bereit, auf das Kriterium Religion zu verzichten. Dagegen beharrt vor allem der Rechtspolitiker der Grünen-Fraktion, Volker Beck, auf diesem Kriterium. Grünen-Fraktionschefin Kerstin Müller bestritt gegenüber dem Tagesspiegel, dass das Projekt gescheitert sei. „Es gibt keinerlei Vereinbarung, dass es nicht kommt“, sagte sie. SPD und Grüne hätten bei den Verbänden große Erwartungen geweckt. Das Gesetz sei „mausetot“, hieß es dagegen aus Grünen-Fraktionskreisen. Den Grünen wurde von der SPD unmissverständlich bedeutet: „Wir wollen das Gesetz nicht mehr.“ Die Sozialdemokraten fürchten, das umstrittene Gesetz könne zu viele Bürger verschrecken.

Der Vertreter der katholischen Bischofskonferenz in Berlin, Prälat Karl Jüsten, sagte, das geplante Gesetz bedeute einen Eingriff in die private Vertragsfreiheit. „Wir sehen uns auch als Interessenvertreter der kleinen Leute“, sagte Jüsten dem Tagesspiegel. „Wir brauchen ein Gesetz, das uns nicht einen Rattenschwanz von Prozessen bringt“, sagte auch der stellvertretende Bevollmächtigte des Rats der EKD, Joachim Gaertner.

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