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Peter Gauweiler (CSU) klagte vor dem Verfassungsgericht gegen die Griechenland-Hilfen.

© dpa

Klage vor dem Bundesverfassungsgericht: Urteil zu Griechenlandhilfe und Euro-Rettung am 7. September

Das Bundesverfassungsgericht wird am 7. September sein Urteil zu den Klagen gegen die Griechenland-Hilfen und den Euro-Rettungsschirm verkünden.

Das Bundesverfassungsgericht verkündet sein Urteil zur Griechenlandhilfe und dem Euro-Rettungsschirm am 7. September. Das teilte das Gericht am Dienstag in Karlsruhe mit. Der Bundestag hatte im Mai 2010 Kredit-Garantien für Griechenland in Höhe von 22,4 Milliarden Euro zugestimmt. Im selben Monat verabschiedete der Bundestag auch das Gesetz zum Euro-Rettungsschirm. Darin wird die Bundesregierung ermächtigt, im Rahmen eines europäischen Fonds klammen EU-Partnern mit Krediten von bis zu 147,6 Milliarden Euro zu helfen.

Geklagt haben der CSU-Politiker Peter Gauweiler und mehrere Professoren. Ihr Ansicht nach sind die Bürgschaften grundsätzlich unzulässig, weil das EU-Recht sie verbietet. Zudem verstoße der bestehende Rettungsschirm gegen die Haushaltsautonomie des Bundestags und das Eigentumrecht der Bürger. Allgemein wird erwartet, dass das Bundesverfassungsgericht die Griechenland-Hilfe und den Euro-Rettungsschirm zwar billigt, aber eine stärkere Einbindung des Bundestags einfordern wird. Das könnte etwa eine gesonderte Zustimmung vor jeder einzelnen Kreditvergabe sein. (AFP/Reuters)

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