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Politik: Klagen allein reicht nicht

Die FDP verlangt Auskunft über Möllemanns Spender. Die Bundestagsfraktion denkt über seinen Ausschluss nach

Nur eines ist bei der FDP am Donnerstag unumstritten: „Die Herrn Möllemann gesetzte Frist ist verstrichen“, stellte Günter Rexrodt, der FDP-Schatzmeister, fest. Und nun? Die „juristischen und politischen Verpflichtungen“ der Liberalen sind jedenfalls alles andere als unumstritten.

Da ist zunächst die Auskunftsklage, die nun angestrengt werden soll. Praktisch machten sich die FDP-Juristen gewiss nicht erst Schlag 12 Uhr an ihre Arbeit. Die Klage solle „so schnell wie möglich“ auf den Weg gebracht werden, so formuliert es Rexrodt. Das Verstreichen der Frist, bis zu der Möllemann die Spendernamen nennen sollte, war nur der offizielle Startschuss.

Bereits am Mittwoch hatte Rexrodt Bundestagspräsident Wolfgang Thierse „vorsorglich unterrichtet“, dass die Liberalen klagen würden. Nach dem Vereinsrecht verlangen sie jetzt Auskunft vom Ex-Landesvorsitzenden Jürgen Möllemann. Dass die Partei versucht, alles mit Thierse eng abzustimmen, hängt mit den möglichen finanziellen Folgen zusammen, verhielte man sich anders. „Es kommt darauf an, unverzügliches Handeln unter Beweis zu stellen“, so Rexrodt, „damit die Spende als nicht erlangt gilt“ und damit keine Abführung an Thierse nötig wird. Damit also nichts in die erst noch zu erstellenden Rechenschaftsberichte eingeht und zu Strafen führen kann. Rexrodt sagt es juristisch. Es gehe darum, „den Tatbestand des Erlangens abzuwenden“. Beim Stichwort „Beugehaft“ für Möllemann schmunzelt Rexrodt; dies sei die „ultima ratio“. Ein Parteiausschlussverfahren stehe „derzeit nicht zur Debatte“, auch weil es ein „schwieriges und langwieriges“ Verfahren sei.

Auch ein Rauswurf aus der Bundestagsfraktion wäre langwierig. Möllemann hatte per Fax kundgetan, welche vier Ausschüsse ihn interessieren. Fraktionschef Wolfgang Gerhardt sagte dazu dem Tagesspiegel: „Da Möllemann selbst ja angekündigt hat, nur für eine knappe Übergangszeit sein Mandat wahrnehmen zu wollen, hat es wenig Sinn, jetzt in große Beratungen über seine Ausschuss-Wünsche einzutreten.“ Es sei „unbestritten“, dass die Fraktion „nicht gerade begeistert“ sei über die Möglichkeit einer Zusammenarbeit. Und noch etwas stellt Gerhardt fest: „Die Fraktion muss sich vorbehalten, alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zu nutzen.“ Vor einem Fraktionsausschluss allerdings müsste der Beschuldigte gehört werden. Da dies erst nach Möllemanns Genesung geschehen könne, ist ein Fraktionsausschluss vor Dezember verfahrenstechnisch kaum möglich.

Kompliziert ist auch die Bewertung von Möllemanns Spendenkonto und dem Konto-Inhalt. Ein von den Düsseldorfer Liberalen in Auftrag gegebenes Gutachten bestätigt zwar Rexrodts Position, indem dort festgehalten wird, die FDP müsse „alle ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten“ nutzen, um die Spender zu enttarnen. Doch die Spenden seien nicht der Partei zuzuordnen. Da war freilich noch nicht bekannt, dass Landesgeschäftsführer Kuhl den Druckauftrag mit unterzeichnet hat. Rexrodt glaubt, die von Möllemann behauptete Privataktion sei ohnedies nur glaubhaft, wenn „eine entsprechende Erklärung der Spender“ vorliege. Und Gerhardt meint: Selbst wenn es ein Privatkonto sein sollte, wären die Spenden der Partei zuzurechnen – denn der kamen sie mittels Flugblatt zugute. Oder eben: Der Partei, der FDP, schadete das Flugblatt.

Und der Parteichef? Guido Westerwelle hielt sich im ZDF nicht zurück. Dies sei ein Vorgang, „der nicht nur politisch schockiert – der trifft mitten in den Bauch, ins Herz“. Auf die Frage, ob noch mehr kommen könne, sagte der FDP-Chef: „Ich kann mir das vorstellen.“ Westerwelle konnte dem Ganzen aber auch etwas Positives abgewinnen. Vielleicht müsse jeder Parteichef irgendwann einmal durch ein solches Sperrfeuer gehen. Er jedenfalls habe es jetzt hinter sich.

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