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Klar-Begnadigung: Schleyer-Witwe appelliert an Köhler

Die Witwe des 1977 von RAF-Terroristen ermordeten Arbeitgeberpräsidenten Hanns Martin Schleyer hat an Bundespräsident Köhler appelliert, den seit mehr als 24 Jahren einsitzenden Christian Klar nicht zu begnadigen.

Berlin - Waltrude Schleyer begründete ihre Forderung mit Klars Plädoyer für ein anderes Gesellschaftssystem. "Dieses Grußwort beweist, dass in Klars Kopf in all den Jahren der Haft nichts stattgefunden hat. Ist das nicht das entscheidende Argument dafür, dass er nicht begnadigt werden darf?", sagte sie der "Bild"-Zeitung.

In einem Grußwort für die Rosa-Luxemburg-Konferenz in Berlin hatte Klar Mitte Januar die Hoffnung geäußert, dass die Zeit jetzt gekommen sei, "die Niederlage der Pläne des Kapitals zu vollenden und die Tür für eine andere Zukunft aufzumachen".

Kulturstaatsminister Neumann gegen Begnadigung

Als erstes Regierungsmitglied sprach sich Kulturstaatsminister Bernd Neumann (CDU) ebenfalls gegen eine Begnadigung aus. Klar habe gegenüber den Hinterbliebenen keine Reue gezeigt. "Vor diesem Hintergrund wäre eine Begnadigung den Angehörigen der Opfer schwer zu vermitteln", sagte Neumann ebenfalls der "Bild"-Zeitung. Der CSU-Rechtsexperte Norbert Geis kündigte an, im Bundestag für einen Appell der Abgeordneten an Köhler werben, dem Gnadengesuch Klars nicht stattzugeben.

Auch FDP-Partei- und -Fraktionsvorsitzende Guido Westerwelle sprach Klar eine Gnadenwürdigkeit ab. Die Attacke auf das freiheitlich-demokratische System, von dem er Gnade erbitte, sei ein weiterer Beleg, dass es für ihn keine Gnade geben könne. "Ich würde sehr bedauern, wenn der Herr Bundespräsident anders als sein Vorgänger zu dem Ergebnis käme, das Gnadengesuch anzunehmen", sagte Westerwelle den "Kieler Nachrichten".

Montag: "Wer Gnade haben will, der soll aufräumen."

Nach Ansicht des rechtspolitischen Sprechers der Grünen, Jerzy Montag, muss einer, der um Gnade bittet, "reinen Tisch" machen mit seiner Vergangenheit. "Wer Gnade haben will, der soll aufräumen. Aber, ob das geschehen ist oder nicht, weiß der Herr Bundespräsident besser als wir", sagte Montag dem WDR. Keiner kenne den Schriftverkehr mit dem Bundespräsidenten. Dieser sei völlig frei in seiner Entscheidung, die er nicht begründen müsse. "Es kann sein, dass er entscheidet, dass er ablehnt. Es kann auch sein, dass er das Gnadengesuch nicht beantwortet." (tso/dpa)

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