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Erdogan will über die Todesstrafe abstimmen lassen - konkret sind die Pläne aber nicht.

© REUTERS

Klare Botschaft an Erdogan: Bundesregierung will türkisches Referendum über Todesstrafe nicht zulassen

Der türkische Präsident Erdogan liebäugelt mit einem Referendum zur Wiedereinführung der Todesstrafe. In Deutschland würde er dieses für die hier lebenden Türken jedoch nicht abhalten können.

Die Bundesregierung will der Türkei untersagen, ein Referendum über die Wiedereinführung der Todesstrafe in Deutschland abzuhalten. Das sagte Regierungssprecher Steffen Seibert am Freitag in Berlin. Zuvor hatten sich schon Außenminister Sigmar Gabriel (SPD) und SPD-Kanzlerkandidat Martin Schulz gegen eine solche Abstimmung ausgesprochen.

Die Linkspartei sprach sich ebenfalls dagegen aus. „Wir können nicht in Deutschland über ein Instrument abstimmen lassen, das unseren Werten und unserer Verfassung widerspricht“, hatte Schulz dem „Spiegel“ gesagt. Gabriel hatte sich kürzlich ähnlich geäußert. Seibert sagte nun, er gehe davon aus, dass die Bundesregierung ihre rechtlichen Mittel ausschöpfen würde, um eine solches Referendum in Deutschland zu untersagen.
Erst kürzlich hatte die Türkei ein Verfassungsreferendum abgehalten.

Auch damals wurde über ein Abstimmungsverbot in Deutschland und ein Einreiseverbot für türkische Wahlkämpfer aus dem Lager von Staatspräsident Recep Tayyip Erdogan diskutiert. Die Bundesregierung hatte die Abhaltung des Referendums damals allerdings nicht infrage gestellt, obwohl der Inhalt aus deutscher Sicht demokratisch fragwürdig war. Der Türkei wurde sogar wie bei früheren Wahlen erlaubt, auch außerhalb ihrer diplomatischen Vertretungen einzelne Wahllokale einzurichten – etwa auf dem Messegelände in Hannover.

Konkret sind Erdogans Pläne noch nicht

Nach dem Referendum, mit dem Erdogan seine Machtbefugnisse erheblich ausweiten konnte, brachte der türkische Staatspräsident eine weitere Volksabstimmung über die Wiedereinführung der Todesstrafe ins Gespräch. Sollten die Pläne konkret werden, müssten die rund 1,4 Millionen wahlberechtigten Türken in Deutschland für die Stimmabgabe aber wohl in die Türkei reisen. Denn rechtlich steht die Bundesregierung mit ihre Entscheidung auf sicherem Boden. Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages hatte erst im April in einem Sachstandsbericht über die „Mitwirkung einer ausländischen konsularischen Vertretung bei Wahlen und Abstimmungen des Entsendestaates“, mit Blick auf das geltende Gesandtschaftsrecht festgestellt, dass die Durchführung von Wahlen und Volksbefragungen „einer generellen Zustimmung durch den Empfangsstaat“, also Deutschland, bedarf.

Einen Anspruch auf die Abhaltung von Wahlen im Gastland gebe es nicht – auch, wenn Deutschland Wahlen bisher stets zugelassen habe. Das Auswärtige Amt hatte in der Debatte über das Verfassungsreferendum zudem auf das Völkerrecht verwiesen. Danach sei es jedem Land freigestellt, ob und unter welchen Bedingungen es Wahlen fremder Staaten erlaube, so ein Sprecher der Behörde im März.

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