zum Hauptinhalt

KLARSTELLUNG: KLARSTELLUNG

In seiner gestrigen Ausgabe erweckte der Tagesspiegel in der Überschrift „Regierung prüft Ackermanns Jobwechsel“ den unrichtigen Eindruck, das Bundesjustizministerium prüfe die konkreten beruflichen Pläne des Deutsche- Bank-Chefs. Das Ministerium nimmt aber keine Einzelfallprüfung vor, sondern prüft aktuelle Entwicklungen im Hinblick darauf, ob und wie sie sich auf Geist und Buchstaben von Gesetzen auswirken.

In seiner gestrigen Ausgabe erweckte der Tagesspiegel in der Überschrift „Regierung prüft Ackermanns Jobwechsel“ den unrichtigen Eindruck, das Bundesjustizministerium prüfe die konkreten beruflichen Pläne des Deutsche- Bank-Chefs. Das Ministerium nimmt aber keine Einzelfallprüfung vor, sondern prüft aktuelle Entwicklungen im Hinblick darauf, ob und wie sie sich auf Geist und Buchstaben von Gesetzen auswirken. Das Ministerium befasst sich seit einer Woche mit dem Aktiengesetz und darin auch mit dem Paragrafen 100, der den Übergang von Vorständen in den Aufsichtsrat regelt. Die Pläne von Deutsche- Bank-Vorstandschef Josef Ackermann, ab 2012 an die Spitze des Aufsichtsrats zu wechseln, waren kurz vorher bekannt geworden. Tsp

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false