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Politik: Kleine Flughäfen dienen Schmugglern als Landeplätze

Rechnungshof: Zoll kontrolliert Maschinen aus dem Ausland nicht genug / „Gravierendes Sicherheitsdefizit“ / Bundestag bittet Ministerium um Prüfung

Berlin. Nach einem Bericht des Bundesrechnungshofs werden kleine Flugplätze in Deutschland vom Zoll bisher nicht genügend überwacht und können deshalb Schmugglern und Kriminellen als Einfallstor dienen. Das Papier weist auf zum Teil erhebliche Mängel bei der Kontrolle von Flügen aus Drittländern hin. Man sehe, so heißt es in dem Rechnungshof-Bericht, „bei der bisherigen Kontrollpraxis ein gravierendes Sicherheitsdefizit“.

Betroffen sind rund 53 kleinere Flughäfen, die über keine eigene Zollstelle verfügen. Die Flughafenbetreiber müssen hier Beamte von außerhalb über Flüge aus dem Ausland informieren. Bereits im Jahr 1998 hatte der Bundesrechnungshof „nicht hinnehmbare Kontrolldefizite“ bei den damals noch 72 so genannten „besonderen Landeplätzen“ festgestellt. Das Bundesinnenministerium wies daraufhin die Behörde an, die Kontrollen zu intensivieren. Anfang 2001 warnte zudem das Zollkriminalamt unter Hinweis auf die Erfahrungen britischer Kollegen, dass über kleinere Flughäfen Rauschgift geschmuggelt würde.

Wie Stichproben des Bundesrechnungshofes aus dem selben Jahr ergaben, ist eine ausreichende Überprüfung aber nach wie vor nicht selbstverständlich. So hatte ein Flughafenbetreiber die eingehenden Auslandsflüge schlicht nicht gemeldet, andere Betreiber hatten sich erst nach der Landung der Maschinen oder stark verspätet an die Zollbeamten gewandt. Auch ist vielerorts eine wirksame Kontrolle nach 17 Uhr oder auch am Wochenende offenbar nicht gewährleistet. Ein großer Teil der Drittlandsflüge findet jedoch gerade zu diesen Zeiten statt.

Beim Zollkriminalamt in Köln sieht man dennoch keinen Grund zur Beunruhigung. Zwar habe man in der Vergangenheit durchaus mit dem Flugzeug geschmuggelte Drogen und Waffen sichergestellt. Von einem „massiven Problem“ könne aber keine Rede sein. Was mangelhafte Zollkontrollen durch die Behörden vor Ort anbelangt, könne man „keine Aussagen treffen“. Inzwischen hat der Rechnungsprüfungsausschuss des Bundestags von dem Bericht „Kenntnis genommen“ und eine entsprechende Anfrage an das zuständige Ministerium weitergeleitet. Bis zu einer Antwort können aber noch mehrere Wochen vergehen.

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