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Ritus: Die Beschneidung von Jungen ist fester Bestandteil des Judentums. Foto: dpa

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Politik: Knabenbeschneidung als Grenzfall

Wegen eines jüdisch-orthodoxen Ritus ermittelten Staatsanwälte. Das Verfahren stellen sie nun ein – doch ein Tatverdacht bleibt.

Berlin - Das Ritual ist selten, aber auch in Deutschland bekannt – und umstritten. Beim jüdisch-orthodoxen Brauch der Metzitzah B’peh saugt der Beschneider nach der Entfernung der Vorhaut das Blut mit dem Mund von der Wunde des Kindes. Es drohen Infektionen. Jetzt hat die Berliner Staatsanwaltschaft ein erstes Ermittlungsverfahren nach einem solchen Fall eingestellt. „Ein strafbares Verhalten der Eltern ist nicht mit der für eine Anklage erforderlichen Sicherheit nachweisbar“, sagte Sprecher Martin Steltner dem Tagesspiegel am Dienstag. Der Verdacht gegen den israelischen Mohel, den Beschneider, bestehe dagegen weiter. Dennoch sei das Verfahren gegen ihn vorläufig eingestellt, da er im Ausland lebe. Sollte er wieder nach Deutschland einreisen, könnte wieder ermittelt werden.

Fachleute kritisierten die Entscheidung. „Die erforderlichen Verdachtsmomente für eine Anklageerhebung waren gegeben“, sagte der Passauer Rechtswissenschaftler Holm Putzke, der die Beschneidungsdebatte in Deutschland mit angestoßen hatte. Das umstrittene Ritual sei klar verboten. „Offenbar besteht in Berlin kein Interesse daran, dieses brisante Thema in einer öffentlichen Hauptverhandlung klären zu lassen.“

Beschneidungsgegner hatten den Berliner Rabbiner Yehuda Teichtal und den israelischen Mohel wegen gefährlicher Körperverletzung angezeigt. Teichtal hatte seinen drei Wochen alten Sohn im März in der Synagoge der orthodoxen Gemeinschaft Chabad Lubawitsch in Berlin-Wilmersdorf bei einer öffentlichen Feier beschneiden lassen. Es sollte ein symbolischer Akt werden, da erst zum Jahresanfang das nach heftigem Streit verabschiedete Erlaubnisgesetz für den jüdischen Ritus in Kraft getreten war. Ausgelöst hatte den Streit ein Urteil des Kölner Landgerichts 2012, das die religiöse Beschneidung trotz Einwilligung der Eltern für strafbar erklärte.

Im Berliner Fall hatte ein Verein von Opfern sexuellen Missbrauchs Anzeige erstattet. Ein Neugeborenes habe noch keine körpereigene Immunabwehr, es könne nach der Metzitzah B’peh zu Hirnhautentzündungen kommen, lautete der Vorwurf. Dem neuen Gesetz zufolge darf zwar auch ein nicht als Arzt ausgebildeter Mohel Jungen beschneiden, allerdings stets „nach den Regeln der ärztlichen Kunst“, wie es wörtlich heißt. Dazu gehören eine angemessene Betäubung ebenso wie sterile Bedingungen.

Der Beschluss der Ermittler lässt nun offen, ob die Beschneidung von Teichtals Sohn diesen Rahmen hatte. Sowohl aus Videoaufnahmen wie nach Aussagen Beteiligter habe sich kein klares Bild ergeben, sagte Steltner. Die Eltern hätten vom Mohel die Zusage bekommen, sich an die deutschen Gesetze zu halten. „Nur wenn Eltern nachweislich schon bei der Abgabe ihre Einwilligungserklärung wussten, dass der Beschneider von den Regeln ärztlicher Kunst abweicht, machen sie sich strafbar“, heißt es in dem Beschluss ausdrücklich. Es sei aber nicht nachweisbar gewesen, dass die Eltern über die Einzelheiten des Ritus aufgeklärt waren.

Die Orthodoxe Rabbinerkonferenz in Deutschland und der Zentralrat der Juden hatten sich nach Bekanntwerden des Falls von der umstrittenen Praxis distanziert. Man habe für die Legitimität der Beschneidung gekämpft, aber nicht für die Metzitzah B’peh, sagte Zentralsratspräsident Dieter Graumann. Ob der orthodoxe Brauch bei Beschneidungen generell strafbar sein soll, bleibt nach dem Beschluss vorerst ungeklärt. Jost Müller-Neuhof

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