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Politik: Koalition gibt Mängel bei Hartz IV zu Regierung soll Reform nun besser umsetzen

Berlin - Mit den Stimmen von Union und SPD hat der Rechnungsprüfungsausschuss des Bundestages am Freitag Änderungen bei der Umsetzung der Arbeitsmarktreform Hartz IV gefordert – und damit auf einen geharnischten Mängelbericht des Bundesrechnungshofes vom vergangenen Jahr reagiert. Darin waren den zuständigen Kommunen und Arbeitsgemeinschaften zur Betreuung der Arbeitslosen (Argen) „unzureichende Vermittlungsaktivitäten“ bescheinigt worden.

Berlin - Mit den Stimmen von Union und SPD hat der Rechnungsprüfungsausschuss des Bundestages am Freitag Änderungen bei der Umsetzung der Arbeitsmarktreform Hartz IV gefordert – und damit auf einen geharnischten Mängelbericht des Bundesrechnungshofes vom vergangenen Jahr reagiert. Darin waren den zuständigen Kommunen und Arbeitsgemeinschaften zur Betreuung der Arbeitslosen (Argen) „unzureichende Vermittlungsaktivitäten“ bescheinigt worden.

Im Schnitt müssten Arbeitsuchende drei Monate auf ein qualifiziertes Erstgespräch und vier Monate auf die sogenannte Eingliederungsvereinbarung warten, hatte der Rechnungshof beanstandet. Die Regierung müsse sicherstellen, dass diese Vereinbarung nicht länger als acht Wochen brauche, drängt nun der Ausschuss. Auch bei den Ein-Euro-Jobs müsse sich manches ändern. 40 Prozent dieser Jobs seien zum Beispiel nicht im öffentlichen Interesse oder nicht wettbewerbsneutral. Wenn sie diese Bedingungen nicht erfüllten, dürften sie künftig nicht mehr gefördert werden, heißt es in dem Beschluss. Die Zielvereinbarungen zwischen Ministerium und Bundesagentur für Arbeit müssten konkreter werden – also „quantifizierbar, nachprüfbar und vergleichbar“, etwa was die Vermittlungsquoten betrifft. Und die Regierung müsse bei den Ländern auf einheitliche Rechtsanwendung hinwirken. Was aber nicht bedeute, dass man Argen und Kommunen die Gestaltungsfreiheit nehmen wolle.

Die geschlossene Haltung im Ausschuss habe sie überrascht, sagte Ulrike Flach (FDP) dem Tagesspiegel. Das Ministerium habe den Rechnungshofbericht nur zur Kenntnis nehmen wollen. Offenbar herrsche aber „in allen Fraktionen die Erkenntnis, dass bei Hartz IV nachgesteuert werden muss“. Nur der Forderung, den Druck auf Leistungsempfänger zu erhöhen, hätten sich SPD und Union im Ausschuss versagt. Hier hatte der Rechnungshof angeregt, die Zahlung der Grundsicherung von erklärter Arbeitsbereitschaft abhängig zu machen. Bis Ende Februar soll das Ministerium dem Ausschuss Auskunft über die Zahl der Eingliederungsvereinbarungen geben. Und bis Ende Juli soll es ihm mitteilen, welche Forderungen umgesetzt wurden.

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