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Politik: Koch muss schwören

Helmut Kohl hat es getan, der frühere CDUSchatzmeister Walther Leisler Kiep ebenfalls, auch Hessens Ministerpräsident Roland Koch: Sie haben vor dem Parteispenden-Untersuchungsausschuss den Eid auf ihre Aussage („Ich schwöre es“) verweigert. Kiep und Kohl ließ man es durchgehen, Koch bekam ein Ordnungsgeld von 510 Euro aufgebrummt – zu Recht, wie das Verwaltungsgericht Berlin am Dienstag entschieden hat (Az.

Helmut Kohl hat es getan, der frühere CDUSchatzmeister Walther Leisler Kiep ebenfalls, auch Hessens Ministerpräsident Roland Koch: Sie haben vor dem Parteispenden-Untersuchungsausschuss den Eid auf ihre Aussage („Ich schwöre es“) verweigert. Kiep und Kohl ließ man es durchgehen, Koch bekam ein Ordnungsgeld von 510 Euro aufgebrummt – zu Recht, wie das Verwaltungsgericht Berlin am Dienstag entschieden hat (Az.: VG 2 A 36.02). Das Urteil stärkt den strafprozessualen Charakter von solchen Ausschüssen – gewiss zur Missbilligung jener, die sie nur als Instrument der Parteipolitik erachten. Denn auch im Strafprozess müssen Eide geschworen werden, wenn man es vom Zeugen verlangt. Und das Grundgesetz verlangt, die Strafprozessordnung auf parlamentarische Untersuchungsausschüsse zumindest sinngemäß anzuwenden. Das Gericht ließ keinen Zweifel, dass dies auch für die Beeidigung gilt. Ein juristisches Gutachten, das im Auftrag Kochs Gegenteiliges meinte, fand bei Gericht keinen Anklang. Koch soll zahlen.neu

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