zum Hauptinhalt
Die Demo danach: Zahlreiche Menschen demonstrierten am 5. Januar 2016 vor dem Kölner Dom gegen sexuelle Gewalt.

© dpa

Kölner Silvesternacht: Die Urteilsbilanz fühlt sich falsch an

So viele Attacken, so wenige Verurteilungen: Die juristische Bilanz der Kölner Silvesternacht lässt Wünsche offen - und rückt Perspektiven zurecht. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Ariane Bemmer

Die juristische Abarbeitung der Kölner Silvesternacht hinterlässt ein Unbehagen, das aber auch heilsam sein kann. Es gibt in dem Fall 662 Anzeigen wegen sexueller Übergriffe und bis heute zwei Verurteilte. Die Diskrepanz ist unübersehbar. Und sie macht unfroh. Man würde sich wünschen, die widerlichen Grabscher und Übers-Gesicht-Lecker hätten einer wie der andere eine Quittung für die Übergriffe erhalten, die sie so schnell nicht vergessen würden. Die ihnen im Idealfall sogar noch etwas vermittelt und klarmacht, was geht und was nicht.

Stattdessen wird zur Bewährung verurteilt oder eben gar nicht. Aber so ist es hierzulande: ohne Tatnachweis kein Urteil. Das ist gut und richtig und soll vor Willkür schützen. Das gehört mit zu den hehren Grundwerten, die man den Zuzüglern, Flüchtlingen oder sonstigen Ausländern – was fast alle Täter waren – so gern präsentiert, auf dass sie sich die einprägen, sich daran halten und konform gehen. Im Fall der Kölner Silvesternacht liegt die Herausforderung des Akzeptierens kurioserweise nun auch aufseiten der Inländer. Es sind ihre Gesetze, auf deren Basis diese Urteile entstehen – die gefühlt kein bisschen zufriedenstellen.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false