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Politik: „Kohl mangelt es an Rhetorik“

Brisantes ist aus den Stasi-Akten über Kohl nicht zu erfahren – das meiste bleibt unter Verschluss

Von Matthias Schlegel

Berlin - Die Geschichte der Bundesrepublik muss nicht neu geschrieben werden. Auch in die Parteispendenaffäre der CDU kommt nicht mehr Licht. Die am Donnerstag von der Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen freigegebenen 1071 Seiten über Helmut Kohl spiegeln vor allem eines wider: die grenzenlose Informations-Sammelleidenschaft des DDR-Ministerium für Staatssicherheit (MfS).

Von der Deutschen Presseagentur (dpa) verbreitete Auszüge aus den Akten enthalten Einschätzungen zur Person („Widerspruch verträgt er nur schwer. Kohl mangelt es an Rhetorik ...“) ebenso wie MfS-Bewertungen von Reden und Regierungserklärungen („Erwartungen ... nicht erfüllt“ – 1987) oder Berichte über politische Begegnungen („Kohl vertrat in anmaßender Weise den bekannten nationalistischen Standpunkt von der angeblichen Offenheit der deutschen Frage“ – Moskau-Besuch 1988) bis hin zu Dienstanweisungen bei bevorstehenden Besuchen („Sofortmeldepflichtig sind: Pläne, Absichten und Maßnahmen des Gegners ... zur Aufklärung von Sicherungsmaßnahmen der DDR, ... Übergabe von Briefen, Bittschaften u.a. Schriftstücken ...“ – vor Privatbesuch Kohls in der DDR 1988). Hinzu kommen Redetexte Kohls, Zeitungsartikel über ihn, die Mitschrift der Gespräche mit Honecker 1987 in Bonn – die man auch im Parteiarchiv gefunden hätte – und andere Harmlosigkeiten. Der größte Teil der Unterlagen, exakt 673 Seiten, sind so genannte „offenkundige Informationen“, also über allgemein zugängliche Quellen erschließbare Niederschriften. Hinzu kommen 51 Deckblätter.

Knapp 6000 Seiten über Kohl bleiben bei der Stasi-Unterlagenbehörde weiter unter Verschluss. Ob sich in diesen Akten Brisanteres über den CDU-Politiker und sein Wirken findet, muss Spekulation bleiben. Unzugänglich bleibt dieses Material vor allem deshalb, weil es die Privatsphäre Kohls berührt oder weil die darin enthaltenen Informationen durch Anwendung geheimdienstlicher Maßnahmen wie das Abhören von Kohls Telefonen gewonnen wurden. Behördenchefin Marianne Birthler will nicht ausschließen, dass Teile davon zu einem späteren Zeitpunkt noch freigegeben werden könnten.

Für die Wissenschaft ist der Ertrag dieser „Aktenöffnung“ eher enttäuschend. Als „weitgehend uninteressant“ bezeichnet etwa Hubertus Knabe, Leiter der Gedenkstätte Hohenschönhausen, das Material. Dass das so ist, liege an der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vom Sommer des vergangenen Jahres, sagte Knabe dem Tagesspiegel. Damals hatten die Richter das Persönlichkeitsrecht Kohls in den Vordergrund gestellt und die Veröffentlichung unrechtmäßig erworbener Informationen untersagt. Knabe hingegen beklagt, dass man die „Arbeit einer Geheimpolizei nicht aufarbeiten kann, ohne Unterlagen der Opfer einzusehen“. Für die wissenschaftliche Aufarbeitung sei das Urteil von Leipzig „eine Katastrophe“ gewesen. Damit werde die Erforschung der gesamten Nachkriegspolitik beeinträchtigt. Gleichwohl begrüßt der Wissenschaftler, dass durch die Freigabe der Akten in ihrer jetzigen Form ein weiterer Rechtsstreit zwischen Kohl und der Birthler-Behörde vermieden wurde.

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