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Politik: „Kommunikationsfehler“

RWE hat den Fall Meyer untersucht. Danach vereinbarten Meyer und VEW im März 1999, dass Meyers Arbeitsvertrag in seiner Zeit als CDUFraktionsvorsitzender im Landtag von NRW, „längstens aber bis zum 30.

RWE hat den Fall Meyer untersucht. Danach vereinbarten Meyer und VEW im März 1999, dass Meyers Arbeitsvertrag in seiner Zeit als CDUFraktionsvorsitzender im Landtag von NRW, „längstens aber bis zum 30.06.2000, ohne Gehalt ruhend gestellt wird“. Ferner erhielt er ein Rückkehrrecht. Zudem wurde vereinbart, „dass ihm zur Abgeltung noch ausstehender Bezüge (Urlaub) und ,zur Erleichterung des Überganges’ ein Gesamtbetrag von 250 000 DM gezahlt wird“. Nach der Landtagswahl im Mai 2000 hat VEW Meyers Wiedereingliederung beschlossen. „Aufgrund eines VEW-internen Kommunikationsfehlers “ sei die zusätzliche Absprache nicht beachtet worden. Daher bekam er „zusätzlich zu seinen laufenden Bezügen einen für den Fall seines Ausscheidens ... gedachten Betrag in Höhe von 160 000 Euro ... im Juli 2000 ausbezahlt“. Tsp

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