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Heiko Maas will, dass sein Bundesjustizministerium künftig bei strittigen Auslieferungsersuchen frühzeitig konsultiert eingeschaltet wird.

© AFP

Konsequenzen aus Mansur-Festnahme: Justizministerium soll künftig eingebunden werden

Die vorübergehende Festnahme des arabischen Journalisten Ahmed Mansur hat erste Konsequenzen. Künftig soll das Bundesjustizministerium bei strittigen Auslieferungsersuchen eingeschaltet werden.

Die Bundesregierung zieht erste Konsequenzen aus der umstrittenen Festnahme des arabischen Fernsehjournalisten Ahmed Mansur. Künftig soll bei Auslieferungsersuchen anderer Staaten stets das Bundesjustizministerium von Minister Heiko Maas (SPD) eingebunden werden, wenn die internationale Polizeiorganisation Interpol einer Fahndung widersprochen hat. Dies teilte eine Sprecherin des Justizministerium dem Tagesspiegel mit (Mittwochausgabe). Bei der Fahndung nach Mansur hatten sich deutsche Behörden über Interpol-Bedenken hinweggesetzt.

Es seien "organisatorische Mängel" festgestellt worden, sagte die Sprecherin, die Anlass für entsprechende Änderungen gegeben hätten. Bisher hat das dem Ministerium unterstelle Bundesamt für Justiz die Fälle regelmäßig in direkter Absprache mit dem Auswärtigen Amt abgewickelt.  Im Jahr 2015 habe Interpol insgesamt 24 ausländische Festnahmeersuchen wie bei Mansur mit einem Warnhinweis versehen, sagte die Sprecherin. Dem Ministerium lägen jedoch keine Erkenntnisse dazu vor, in wie vielen dieser Fälle der Einstellung in das nationale Fahndungssystem nicht zugestimmt wurde.

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