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Politik: Konzern-Käufer

Am 13. Juni ist Europawahl.

Am 13. Juni ist Europawahl. Diese Wahl entscheidet über ein Parlament, dessen Gesetze unseren Alltag immer stärker bestimmen. Einige dieser Gesetze wollen wir hier erklären.

EU-Binnenmarktkommissar Frits Bolkestein war sichtlich sauer. Zum zweiten Mal war ihm das Europaparlament im vergangenen Jahr in die Parade gefahren. Der streng marktwirtschaftlich argumentierende Niederländer war schon vor drei Jahren am Europaparlament gescheitert: Das Straßburger Parlament hatte damals seine strikt liberale Übernahmerichtlinie in letzter Instanz gekippt. Bolkestein wollte im Sinne eines freien Kapitalverkehrs die Übernahme von Unternehmen erleichtern. Abwehrmaßnahmen der Geschäftsführung gegen „feindliche Übernahmen“ sollten seiner Meinung nach erschwert werden.

Doch selbst in Bolkesteins abgemilderter Version fanden seine Liberalisierungsideen beim Europaparlament im vergangenen Jahr keinen Anklang. Das EU-Parlament stimmte mit einer klaren Mehrheit dem Kompromiss des EU-Ministerrats zu, der ein „Optionsmodell“ vorsieht: Die EU-Mitgliedstaaten und die Unternehmen werden in Zukunft selbst entscheiden, ob sie den liberaleren europäischen Übernahmekodex übernehmen oder ob sie nach nationalem Recht an Verteidigungsmöglichkeiten gegen feindliche Übernahmen festhalten wollen. In Deutschland muss sich durch die Verabschiedung der EU-Übernahmerichtlinie nichts ändern. Die Bundesregierung kann für die bestehenden nationalen Regeln optieren, die den Unternehmen weiter erlauben, sich gegen feindliche Übernahmen zu wehren.

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