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Politik: Kopftuchverbot verstößt nicht gegen Menschenrechte

Berlin/Straßburg Das Kopftuchverbot an türkischen Universitäten verstößt nicht gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Dies hat der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg am Dienstag entschieden und damit die Klage von zwei Medizinstudentinnen abgewiesen.

Berlin/Straßburg Das Kopftuchverbot an türkischen Universitäten verstößt nicht gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Dies hat der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg am Dienstag entschieden und damit die Klage von zwei Medizinstudentinnen abgewiesen. Die 29 und 31 Jahre alten Frauen hatten in Istanbul und Izmir Medizin studiert. Sie wurden von Vorlesungen und Prüfungen ausgeschlossen, weil sie sich weigerten, ihr Kopftuch abzulegen. Das Urteil hat für deutsche Gesetze, die das Kopftuch von Lehrerinnen an öffentlichen Schulen verbieten sollen, keine Bedeutung.

Die streng laizistische Türkei geht mit ihrem Kopftuchverbot weiter als die europäischen Staaten. Der türkische Gesetzgeber müsse dabei zwischen der Freiheit der Bürger und der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung abwägen, erklärten die Richter. Er dürfe nicht außer Acht lassen, dass das Kopftuch als religiöses Symbol mittlerweile auch eine politische Bedeutung habe. In der Türkei gebe es heute „extremistische politische Bewegungen“, die ihr Konzept einer auf religösen Regeln basierenden Gesellschaft der ganzen Gesellschaft aufnötigen wollten. Das Kopftuchverbot in bestimmten öffentlichen Einrichtungen könne somit als „dringende soziale Notwendigkeit“ erachtet werden. Das Recht auf Meinungs- und Glaubensfreiheit werde dadurch nicht verletzt. In der Vergangenheit waren Klagen in ähnlich gelagerten Fällen gar nicht erst angenommen worden.neu

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