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KORREKTUR: KORREKTUR

Wir haben am 19. März 2013 unter der Überschrift „Wulff muss sich entscheiden“ im Zusammenhang mit einer Berichterstattung über das gegen Christian Wulff und David Groenewold geführte Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Hannover geschrieben: „(.

Wir haben am 19. März 2013 unter der Überschrift „Wulff muss sich entscheiden“ im Zusammenhang mit einer Berichterstattung über das gegen Christian Wulff und David Groenewold geführte Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Hannover geschrieben: „(...) David Groenewold soll einen Oktoberfestbesuch des damaligen Ministerpräsidenten und seiner Familie im Jahr 2008 in Teilen bezahlt haben. Die Rede ist von 800 Euro (...) Wulff wiederum will 400 Euro des verauslagten Geldes in bar an Groenewold zurückgezahlt haben.“ Hierzu stellen wir richtig: Den Betrag in Höhe von 400 Euro hat Christian Wulff an David Groenewold nicht in bar zurückgezahlt, sondern auf dessen Konto überwiesen. Tsp

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