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Nicht alle Ärzte sind gefeit gegen Verlockungen.

© dpa

Korruption: Linke wollen schärfere Regeln für Ärzte

Die Linksfraktion im Bundestag legt Vorschläge gegen Korruption im Gesundheitswesen vor. Die SPD meint, die Linke gehe zu weit, und sagt: Maßnahmen müssen machbar sein und auch rechtlich funktionieren.

Bei der Bekämpfung ärztlicher Korruption will die Linkspartei auch Pharmaunternehmen und Privatärzte zur Verantwortung gezogen sehen. In einem Bundestagsantrag, der dem Tagesspiegel vorliegt, fordert die Fraktion die Regierung auf, „schnellstmöglich“ einen Gesetzentwurf vorzulegen, der korruptes Verhalten aller Beteiligten im Gesundheitswesen unter Strafe stellt. Dazu gehörten auch die Arbeitgeber von Pharmavertretern und Mediziner, die keine Kassenpatienten behandeln.

Damit gehen die Linken über die Forderungen von SPD-Fraktion und Krankenkassen hinaus, die nur einen Straftatbestand „für die Bestechung niedergelassener Vertragsärzte“ verlangen. Im Sommer hatte der Bundesgerichtshof festgestellt, dass sich diese Mediziner nicht der Korruption schuldig machen können. Nach geltendem Strafrecht gebe es keine Möglichkeit, gegen freiberuflich tätige Ärzte vorzugehen, die sich etwa von der Industrie für das Verordnen bestimmter Arznei oder Hilfsmittel bezahlen lassen. Die bestehenden Korruptionsparagrafen bezögen sich allein auf Angestellte oder Funktionsträger öffentlicher Behörden. Allerdings legten die Richter dem Gesetzgeber auch nahe, diese rechtliche Lücke möglichst zu beseitigen.

Bisher jedoch ist diesbezüglich nichts passiert. Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) bedauerte lediglich, dass das Urteil bei etlichen Staatsanwaltschaften zur Einstellung laufender Korruptionsermittlungen geführt habe und sprach von einer „Fehlentwicklung“. Gleichzeitig betonte er aber, die Freiberuflichkeit und Therapiefreiheit von Ärzten nicht einschränken zu wollen. Man werde spätestens nach Ostern einen Lösungsvorschlag präsentieren, hieß es zuletzt im Ministerium. Und dass man die Klarstellung nicht über das Strafgesetzbuch, sondern über das Sozialrecht erreichen wolle.

Das sieht die Opposition anders. Sie fordert einen eindeutigen Strafrechtsparagrafen. Und dabei seien auch nichtärztliche Berufe wie Medizintechnik, Pharmazie oder die Wissenschaft „in den Fokus zu nehmen“, verlangen die Linken. Außerdem müsse die Strafrechtsnorm explizit den Schutz der Patienten zum Ziel haben. Bisher könnten auch angestellte Ärzte nur aus wettbewerblichen Gründen zur Rechenschaft gezogen werden, also wenn ihr Verhalten primär dem Arbeitgeber oder dessen Mitbewerbern schadet. Und ebenso wichtig für die Linke: Privatpatienten, Selbstzahler und Opfer von Arbeitsunfällen dürften vor bestechlichen Medizinern nicht weniger geschützt sein als gesetzlich Versicherte.

Er hätte „nichts dagegen“, wenn man mit dem Korruptionsparagrafen auch die wenigen rein privatärztlich tätigen Mediziner erfasse, sagte Karl Lauterbach (SPD) dem Tagesspiegel. Allerdings stoße man damit auf rechtliche Probleme. Seine Fraktion habe ihren Antrag mit Juristen und Ermittlern genauestens abgesprochen. „Wir fordern nur, was machbar ist und rechtlich funktioniert.“ Daher rate er den Linken, die SPD nicht zwanghaft übertrumpfen zu wollen, sondern „einfach mal mit uns zu stimmen“.

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