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De Maizière_2000

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Korruptionsaffäre: Verkannte Erkenntnis

In der sächsischen Korruptionsaffäre geht es auch um ein mögliches Fehlverhalten des heutigen Kanzleramtschefs und Ex-Landesinnenministers de Maizière. Was ist an den Vorwürfen gegen ihn dran?

Von Matthias Schlegel

In der Affäre um organisierter Kriminalität und Amtsmissbrauch in Sachsen stehen schwerwiegende Vorwürfe im Raum. Die Landesinnenminister Thomas de Maizière (2004–2005) und Albrecht Buttolo tragen „die politische Verantwortung, wenn aufgrund der Schweigepolitik des Verfassungsschutzes schwere Straftaten begangen werden konnten oder nicht aufgeklärt wurden“. So zumindest formulierte es kürzlich der Grünen-Abgeordnete Johannes Lichdi in der Sondersitzung des sächsischen Landtags. Hintergrund ist, dass das Landesamt für Verfassungsschutz über drei Jahre hinweg offenbar kriminelle Vorgänge auf dem Immobilienmarkt, im Rotlicht- und Drogenmilieu beobachtet und auf mehr als 15 000 Aktenseiten registriert hat. Machenschaften, in die offenbar Kommunalpolitiker, Juristen und Polizisten verstrickt waren.

Die Innenminister hätten dafür sorgen müssen, dass entweder die Parlamentarische Kontrollkommission (PKK) über das brisante Aktenmaterial informiert wird oder dass die Erkenntnisse den Strafverfolgungsbehörden übermittelt werden. Das werfen ihnen nicht nur die Oppositionsparteien im sächsischen Landtag vor, sondern auch Abgeordnete der Regierungsparteien CDU und SPD. Im Fall de Maizière ist dieser Vorwurf besonders heikel. Denn er trägt heute als Kanzleramtschef auch die Verantwortung für die Kontrolle der Geheimdienste der Bundesrepublik. Seine erste Reaktion dazu, er habe die sächsische PKK nicht informiert, weil die „Erkenntnisdichte“ nicht hoch genug gewesen sei, weckt Zweifel.

In der Tat bewegen sich die Erklärungsversuche in einem argumentativen Bermudadreieck, das sich in der sächsischen Staatspolitik auftut. Denn erst nachdem die alleinregierende SachsenCDU 2003 dem Verfassungsschutz auch die Beobachtung der organisierten Kriminalität übertragen hatte, wurde der Geheimdienst auf diesem Feld aktiv – und lavierte die Politik damit in ein Dilemma: Die Erkenntnisse waren, wie es sich für Schlapphüte gehört, geheim. Das erschwerte die Beurteilung, ob all das, was da zusammengetragen wurde, sich in einem korrekten rechtsstaatlichen Rahmen bewegte. Die Feststellung, ob es sich um strafrechtlich relevante Erkenntnisse handelte, wurde nicht etwa rechtskundigen Staatsanwälten überlassen, sondern einem offenbar überforderten Verfassungsschutzpräsidenten und einem zuständigen Innenminister, der dem Geheimdienst wohl nicht übermäßig in die Karten schauen mochte.

Minister Buttolo versuchte am Freitag, eine etwaige Verantwortung für mögliche Versäumnisse dem Verfassungsschutz zuzuweisen. Über die Weiterleitung von Straftatbeständen an die Staatsanwaltschaft entscheide der Geheimdienst „in eigener Zuständigkeit“. Jedoch sei es nicht Sache des Dienstes, einzelne Straftaten aufzuklären, sondern Strukturen. Es gebe „keine Pflicht, jede einzelne Straftat an die Staatsanwaltschaft abzugeben“. Buttolo hatte Anfang der Woche Verfassungsschutzpräsident Rainer Stock abberufen.

Der Dresdner Rechtsanwalt Klaus Koenig beurteilt die politische Verantwortung ganz anders. De Maizière habe sich der Strafvereitlung im Amt schuldig gemacht, glaubt Koenig und stellte in der vergangenen Woche bei der Staatsanwaltschaft Strafanzeige gegen ihn. „Es gibt bei uns das Offizialprinzip. „Als Innenminister und oberster Dienstherr von Polizei und Verfassungsschutz hätte de Maizière von Amts wegen Ermittlungen einleiten müssen“, sagt Koenig dem Tagesspiegel. Denn de Maizière sei zu einem relativ frühen Zeitpunkt über eine große Anzahl von strafbaren und politisch brisanten Vorgängen informiert gewesen.

Dass der Minister „mangelnde Erkenntnisdichte“ vorbringt, lässt Koenig nicht gelten. Dieser Begriff sei der Strafprozessordnung fremd. „Entscheidend ist der Anfangsverdacht“, und der habe, nach allem, was bislang über die Fälle bekannt sei, zweifellos vorgelegen. De Maizière hätte entweder polizeiliche Ermittlungen einleiten können, die dann bei der Staatsanwaltschaft gelandet wären, oder er hätte die Staatsanwaltschaft informieren können, die dann die Polizei hätte ermitteln lassen. Oder aber er hätte die Parlamentarische Kontrollkommission einschalten und somit über den Landtag Öffentlichkeit herstellen müssen, umreißt Koenig die Handlungsoptionen.

Ob nun die Staatsanwaltschaft ein mögliches strafbares Verhalten de Maizières prüft oder ob sich ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss in Dresden mit de Maizières politischer Verantwortung befasst – beides wird dem Kanzleramtschef nicht gelegen kommen. Entlastung könnte kurioserweise ebenfalls von der Dresdner Staatsanwaltschaft kommen: Wenn die nach Sichtung der ihr nach und nach übergebenen Geheimdienstakten feststellt, dass da rein gar nichts Gerichtsverwertbares drinsteckt.

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