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Olaf Glaeseker.

© dpa

Korruptionsverdacht: Staatsanwälte halten Wulffs Ex-Sprecher für bestechlich

Christian Wulffs früherer Sprecher und Vertrauter Olaf Glaeseker soll vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft Hannover glaubt nachweisen zu können, dass Urlaubsaufenthalte bei dem Eventmanager Manfred Schmidt mehr waren als nur Freundschaft. Die beiden verband auch ein Geschäft - Promipartys, mit denen für Niedersachsen geworben werden sollte.

Der Strafrahmen reicht von sechs Monaten bis zu fünf Jahren Haft: Wegen Bestechlichkeit muss sich Olaf Glaeseker, der frühere Sprecher von Ex-Bundespräsident Christian Wulff, jetzt für seine Gratis-Urlaube beim Partymanager Manfred Schmidt vor dem Landgericht Hannover verantworten. Die Staatsanwaltschaft Hannover erhob am Mittwoch Anklage gegen Glaeseker in drei Fällen; Schmidt klagte sie im Gegenzug wegen Bestechung an.

Über eine Anklage gegen Wulff wegen Vorteilsnahme durch kostenlose Hotelaufenthalte in München und Sylt will die Ermittlungsbehörde demnächst entscheiden. „Wir werden hier in gut absehbarer Zeit zu einem Ergebnis kommen“, sagte Oberstaatsanwalt Hans-Jürgen Lendeckel dem Tagesspiegel.

134 Seiten umfasst die Anklageschrift gegen Glaeseker und Schmidt. 47 Zeugen benennt die Staatsanwaltschaft darin. Sie überreichte dem Gericht 53 Aktenordner mit Unterlagen. 14 Monate haben die Ermittlungen gedauert. Es geht um die drei Promi-Sausen „Nord-Süd-Dialog“ 2007 in Hannover, 2008 in Stuttgart und 2009 wieder in Hannover. Der Eventveranstalter Schmidt hatte das Schaulaufen von Größen aus Politik, Wirtschaft und Showbusiness organisiert und dafür die damaligen Ministerpräsidenten von Niedersachsen und Baden-Württemberg, Wulff und Günther Oettinger (beide CDU) als Schirmherren gewonnen.

Glaeseker soll die Großpartys laut Anklage „gefällig gefördert“ haben, indem er in seiner Eigenschaft als Regierungssprecher und Staatssekretär – entgegen seinen Dienstpflichten – Sponsorengelder in Höhe von mindestens 650 000 Euro eingeworben und Schmidts Agentur bei Vertragsverhandlungen kräftig unterstützt haben soll. Als Belohnung habe Glaeseker von Schmidt neun kostenlose Urlaubsaufenthalte in dessen Feriendomizilen in Südfrankreich und Spanien sowie 19 Freiflüge im Gesamtwert von rund 12 000 Euro erhalten, so die Staatsanwaltschaft. Für Schmidt offenbar ein lohnendes Geschäft: Laut Ermittler hat der Partymanager bei den drei Veranstaltungen einen Gewinn von über einer Million Euro eingestrichen. „Diese Höhe hat uns schon sehr überrascht“, meinte ein Staatsanwalt.

Glaesekers Verteidiger Guido Frings wies die Vorwürfe der Bestechlichkeit zurück. Sein Mandant sei seit Jahren mit Schmidt eng befreundet, die Besuche dort seien völlig normal gewesen. „Freundschaft schließt Korruption nicht aus“, sagt Oberstaatsanwalt Lendeckel dazu. Gratis-Urlaub und Freiflüge hätten Glaesekers dienstliche Entscheidungen negativ beeinflusst. „Und das ist Bestechung.“

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