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Freigestellt, aber nicht entlassen. Monika Lüke ist derzeit im Mutterschutz.

© dapd

Krach bei AI: Streit um "Freistellung" bei Amnesty

Die Generalsekretärin der deutschen Sektion von Amnesty International soll gehen - obwohl sie gerade ein Kind bekommen und Mutterschutz hat. Monika Lüke wehrt sich.

Berlin - Bei der Feier zum 50. Geburtstag von Amnesty International Ende Mai sah noch alles friedlich aus. Moderator Reinhold Beckmann begrüßte das „jüngste Amnesty-Mitglied – quasi von Geburt an“ auf der Bühne mit zwei Baby-Stramplern mit AI-Logo. Die Mutter Monika Lüke, Generalsekretärin der deutschen Sektion, wurde gedrückt und geherzt. Kurze Zeit später ist alles aus. Lüke, inzwischen zu Hause im Mutterschutz, sei ab sofort „mit der Absicht der einvernehmlichen Trennung von ihrem Amt als Generalsekretärin freigestellt“, teilt der Amnesty-Vorstand seinen Mitgliedern Anfang Juni per E-Mail mit.

Lüke, seit 2009 im Amt, hatte zuvor ein Anwaltsschreiben erhalten. Grund sind laut Vorstand „zunehmend schwerer vereinbare Vorstellungen“ zwischen ihr und dem Vorstand über die Führung des Vereins und ein dadurch „irreparabel“ gestörtes Vertrauensverhältnis. Strafrechtlich sei Lüke allerdings nichts vorzuwerfen, eine Freistellung sei keine Kündigung, sie erhalte weiter ihr Gehalt. Lüke wehrt sich. In einem eigenen Brief an die Mitglieder schreibt sie, ihre Mutterschaft sei der wirkliche Grund für die Freistellung. Es habe in der Vergangenheit vermehrt Diskussionen zwischen ihr und dem Vorstand gegeben, in denen es „im Endeffekt einzig um den Umstand, dass ich Generalsekretärin bin, dies ernst nehme und trotzdem Mutter werde“, gegangen sei. Es habe im Vorfeld keine Gespräche über das gestörte Vertrauen gegeben, schreibt sie weiter. Ihr würden in dem Anwaltsschreiben nur Lappalien vorgeworfen, die Freistellung im Mutterschutz sei unzulässig.

Uwe Nawrot, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin, schätzt eine solche Freistellung als zumindest problematisch ein. „Eine einseitige Freistellung ist nur ausnahmsweise möglich. Grundsätzlich sind Verträge zu halten, und dazu gehört auch die Beschäftigung“, sagt Nawrot. „Der Einzelfall lässt sich aber nur mit genauer Kenntnis der Vertragsklauseln abschließend beantworten, bei Ämtern mit einer großen Öffentlichkeitswirksamkeit kann das auch anders geregelt sein.“

Bei AI bemüht man sich derweil um Schadensbegrenzung. „Die Probleme reichen weiter zurück. Es stimmt nicht, dass es darüber keine Gespräche mit Frau Lüke gab“, sagte Vorstandssprecher Stefan Keßler dem Tagesspiegel. „Wir bedauern die öffentliche Auseinandersetzung und hoffen auf eine einvernehmliche Lösung.“ Man habe die Trennung von Lüke nicht dem neuen ehrenamtlichen Vorstand überlassen wollen, der am kommenden Wochenende bei der Jahresversammlung gewählt wird. Deshalb sei Lüke jetzt freigestellt worden, dies habe mit ihrem Muttersein nichts zu tun.

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