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Politik: Kraft will ein Signal setzen Schuldenbremse soll in NRW-Landesverfassung

Berlin - Die nordrhein-westfälische Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) will offenbar die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse auch in die Landesverfassung übernehmen. Einen entsprechenden Vorstoß habe sie auf einer Konferenz der NRW-SPD mit Bundespolitikern der Partei abgestimmt, berichtete die „Rheinische Post“.

Berlin - Die nordrhein-westfälische Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) will offenbar die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse auch in die Landesverfassung übernehmen. Einen entsprechenden Vorstoß habe sie auf einer Konferenz der NRW-SPD mit Bundespolitikern der Partei abgestimmt, berichtete die „Rheinische Post“. Mit dem Schritt wolle der Landesverband vor möglichen Neuwahlen ein Signal für den Schuldenabbau setzen und einem „Schuldenwahlkampf“ der Opposition vorbeugen. Die Formulierungen der Schuldenbremse im Grundgesetz sollten weitgehend übernommen werden – sie gelten unabhängig davon, ob sie auch in der Landesverfassung stehen. Auch andere Landtage haben sich Schuldenbremsen in die Verfassung geschrieben. Die Schuldenbremse des Grundgesetzes macht den Ländern bereits heute Vorgaben und schreibt ihnen vor, dass sie ab 2020 in konjunkturellen Normallagen keine neuen Kredite aufnehmen dürfen. Der Bund hat ab 2016 einen Spielraum von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Das Landesverfassungsgericht in NRW hatte vor kurzem den Nachtragshaushalt 2010 gekippt, da die um 7,1 Milliarden Euro erhöhte Kreditaufnahme nicht von der Verfassung gedeckt sei. rtr/Tsp

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