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Krankenkassen: Zusatzbeiträge: Teures Versäumnis

Nach der von Schwarz-Gelb geplanten Gesundheitsreform sollen die Kassen künftig Zusatzbeiträge in unbegrenzter Höhe erheben können. Doch bereits jetzt weigern sich viele Versicherte, diese Beiträge zu zahlen. Was will die Politik dagegen tun?

16 der rund 160 gesetzlichen Krankenkassen erheben bereits Zusatzbeiträge von ihren Versicherten, da sie mit dem Geld aus dem Gesundheitsfonds nicht auskommen. Doch dabei stehen sie vor einem Problem: Viele Versicherten zahlen einfach nicht. „Wir gehen derzeit von 20 bis 30 Prozent Nichtzahlern aus“, sagte der Geschäftsführer des Bundesverbandes der Betriebskrankenkassen (BKK), Heinz Kaltenbach, dem Tagesspiegel. Man habe die Säumigen bereits angeschrieben.

Die Beiträge einzutreiben und womöglich einzuklagen, bedeutet für die Kassen allerdings einen hohen Verwaltungsaufwand. Das Bundesgesundheitsministerium will die Nichtzahler nun mit einem Säumniszuschlag disziplinieren.

Am Montag hatte Gesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) daher einen Diskussionsentwurf zur geplanten Gesundheitsreform vorgestellt. Dieser sah unter anderem vor, nach einer Frist von sechs Monaten einen Säumniszuschlag von bis zu zwei Prozent des Einkommens zu verlangen. Dies liegt deutlich über aktuellen Strafgebühren von einem Prozent des ausstehenden Betrags pro Monat, der bei Sozialversicherungen bereits üblich ist. Die Strafgebühr sollte zudem direkt über den Arbeitgeber eingezogen werden – anders als die Zusatzbeiträge, den die gesetzlichen Kassen selbst bei ihren Versicherten erheben müssen. So sollten die Kassen beim Eintreiben der Beiträge entlastet werden.

Doch Röslers Pläne wurden nur einen Tag später von einer Koalitionsrunde aus Vertretern von Union, FDP und des Ministeriums kassiert. Die veranschlagten zwei Prozent des Einkommens als Strafzahlung waren den Beteiligten dann doch zu hoch. Stattdessen soll nun nach sechs Monaten laut der gesundheitspolitischen Sprecherin der FDP, Ulrike Flach, eine Gebühr von drei monatlichen Zusatzbeiträgen und mindestens 30 Euro anfallen. Derzeit verlangen die meisten Kassen, die einen Zusatzbeitrag erheben, acht Euro im Monat, die höchste Summe beträgt 37,50 Euro: Dies würde einen Säumniszuschlag von 112,50 Euro ergeben. Dürfen aber die Kassen erst einmal wie geplant Zusatzbeiträge in unbegrenzter Höhe erheben, soll es auch keine Obergrenze für die Strafzahlungen geben. Zudem soll diese Strafgebühr nun doch von den Kassen beim Arbeitnehmer eingetrieben werden. „Wir mussten den Vorschlag des Ministeriums aus datenschutzrechtlichen Gründen kippen“, sagte Flach. „Der Arbeitgeber würde so erfahren, welcher seiner Mitarbeiter der Krankenkasse Geld schuldet, und das geht ihn schlichtweg nichts an.“

Die Kehrtwende hat negative Folgen für die Krankenkassen. Sie müssen zukünftig die Zusatzbeiträge und den Säumniszuschlag selbst eintreiben, was einen deutlich höheren Verwaltungsaufwand bedeutet. Die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) kritisieren daher den aktuellen Entwurf: „Wäre diese Aufgabe an die Arbeitgeber übertragen worden, hätte sich der Verwaltungsaufwand bei den Krankenkassen sicherlich reduzieren lassen“, sagte der Sprecher des GKV-Spitzenverbands, Florian Lanz.

Derzeit versuchen die Kassen vor allem auch, verärgerte Versicherte zu beschwichtigen. So betonte BKK-Geschäftsführer Kaltenbach: „Wer in der gesetzlichen Krankenkasse mit seinen Beiträgen kurzfristig in Verzug gerät, muss nicht befürchten, dass medizinische Behandlungen verweigert werden.“ Dahinter steht auch die Sorge, dass noch deutlich mehr Versicherte ihre Kasse wechseln. Bisher hat bereits rund eine halbe Million Mitglieder die Zusatzbeiträge zum Anlass genommen, sich einen neuen gesetzlichen Krankenversicherer zu suchen.

Gar nicht sinnvoll findet die Opposition im Bundestag die Idee, Strafmaßnahmen für Nichtzahler einzuführen. „Oftmals müssen Kassen nicht deshalb Zusatzbeiträge erheben, weil sie schlecht wirtschaften“, sagte Bärbel Bas, die für die SPD im Gesundheitsausschuss sitzt, „sondern weil sie in ihrer Versichertenstruktur sehr hohe Leistungsausgaben und niedrige Beiträge haben. Sie haben eine Klientel, die sich die Zusatzbeiträge einfach nicht leisten kann. Daran ändern auch Strafgebühren nichts.“

Diesen Einwand will die Koalition bei der geplanten Neuregelung der Zusatzbeiträge zum 1. Januar 2011 berücksichtigen. So soll neben dem erhöhten Säumniszuschlag auch ein sozialer Ausgleich für Versicherte eingeführt werden, die sich die zusätzlich erhobenen Beiträge nicht leisten können.

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