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Politik: Krankenversicherung: Zwangspause für den Kassenpatienten

Die Aufregung ist groß. Union, Betriebskrankenkassen (BKK) und Verbraucherverbände reden von einem "überfallartigen Vorgehen" und einer "Nacht- und Nebel-Aktion".

Die Aufregung ist groß. Union, Betriebskrankenkassen (BKK) und Verbraucherverbände reden von einem "überfallartigen Vorgehen" und einer "Nacht- und Nebel-Aktion". Sie sehen die Wahlfreiheit der Bürger zwischen den Krankenkassen eingeschränkt - überrumpelt von einer "Blitzaktion" der Bundesregierung. Gesundheitsministerin Schmidt (SPD) verteidigt ihr Vorgehen dagegen als einen notwendigen Zwischenschritt, um die Wettbewerbschancen zwischen den Krankenkassen langfristig fair organisieren zu können. Was sind die Fakten, worum geht es? Sechs Fragen, sechs Antworten.

Kann ein Versicherter im Jahr 2001 noch die Kasse wechseln?

Dazu muss er sich beeilen. Wer als Pflichtversicherter bis zum 31. Dezember 2001 in eine andere Krankenkasse will, muss sein Kündigungsschreiben bis zum heutigen Mittwoch, den 9. Mai, abgeben. Alle später eingehenden Kündigungen sind wirkungslos. In den Jahren zuvor reichte für eine Kündigung zum Jahreswechsel, wenn das Schreiben bis zum 30. September bei der Kasse eingegangen war ("Wüstenrot-Regelung"). Im vergangenen Jahr haben 1,2 Millionen Menschen vor dem 30. September gekündigt und sind Anfang 2001 einer anderen Kasse beigetreten. Ihr muss der Neukunde dann mindestens 12 Monate treu bleiben, ein vorzeitiges Sonderkündigungsrecht hat er nur bei Beitragserhöhungen.

Wie kann der Versicherte im Jahr 2002 die Kasse wechseln?

Er kann seinen Vertrag frühestens im März 2002 kündigen, dann allerdings nicht mehr nur zum Jahrenende, sondern bei einer Kündigungsfrist von sechs Wochen zu jedem beliebigen Zeitpunkt. Fortan sind sowohl Pflichtversicherte wie auch freiwillig Versicherte 18 Monate an die neue Krankenkasse gebunden. Bei Beitragserhöhungen bleibt den Bürgern, wie nach dem alten Recht, ein vorzeitiges Sonderkündigungsrecht.

Was ist der Risikostrukturausgleich?

Krankenkassen haben sehr unterschiedliche Versicherte als Mitglieder. Während die preiswerten Betriebskrankenkassen junge Gutverdienende anziehen, müssen die Großkassen überproportional viele ältere und chronisch Kranke versorgen. Diese Differenzen wurden bislang durch Zahlungen der reicheren an die ärmeren Kassen ausgeglichen, allerdings nicht vollständig. Künftig sollen die Beitragssätze der billigen Betriebskrankenkassen auf mindestens 12,5 Prozent angehoben werden. Die Überschüsse wandern in einen Fonds, aus dem dann vor allem die Kosten für chronisch Kranke getragen werden sollen. Grafik: Gesetzliche Krankenversicherungen Wie funktioniert das Solidarprinzip der gesetzlichen Krankenkasse?

Gesetzlich Versicherte zahlen monatliche Beiträge als prozentualen Anteil ihres Einkommens. Die Hälfte der Beiträge wird vom Arbeitgeber, die andere Hälfte vom Arbeitnehmer getragen. Anders als bei den privaten Krankenkassen ist bei den gesetzlichen Kassen die Beitragshöhe unabhängig von Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand des Versicherten. Familienmitglieder, sofern sie kein eigenes Einkommen haben, sind ohne zusätzliche Kosten mitversichert. Kranke erhalten die medizinisch notwendigen Leistungen unabhängig von der Höhe ihrer gezahlten Beiträge.

Was ist eine Beitragsbemessungsgrenze?

Die Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung werden nur bis zu einer bestimmten jährlichen Einkommensgrenze erhoben. So werden 2001 die Beiträge zur Krankenversicherung bis zu einem Bruttogehalt von monatlich 6525 Mark im Westen wie im Osten berechnet. Das darüberliegende Einkommen ist beitragsfrei. Die Beitragsbemessungsgrenze wird jährlich an die allgemeine Entwicklung der Löhne und Gehälter angepaßt. Auf diese Weise fließen dem Gesundheitssystem parallel zur Lohnentwicklung jedes Jahr zusätzliche Gelder zu.

Wieviele gesetzliche Krankenkassen gibt es?

Es gibt in Deutschland momentan acht Kassenarten und 398 Krankenkassen, die bundesweit oder regional orgnaisiert sind. Dazu zählen sieben Angestellten-Krankenkassen, fünf Arbeiter-Ersatzkassen, 17 AOKs sowie 333 Betriebskrankenkasse, 20 Landwirtschaftliche Krankenkasse und eine See-Krankenkasse. 90 Prozent der deutschen Bevölkerung ist in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert.

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