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Politik: „Kriegsverräter“ werden vorerst nicht rehabilitiert

Berlin - Über die Rehabilitierung der letzten Opfer der NS-Justiz wird der Bundestag an diesem Freitag nun doch nicht abstimmen. Der Rechtsausschuss beschloss stattdessen einstimmig, zunächst Sachverständige zum Thema der sogenannten „Kriegsverräter“ anzuhören.

Berlin - Über die Rehabilitierung der letzten Opfer der NS-Justiz wird der Bundestag an diesem Freitag nun doch nicht abstimmen. Der Rechtsausschuss beschloss stattdessen einstimmig, zunächst Sachverständige zum Thema der sogenannten „Kriegsverräter“ anzuhören. Als „Kriegsverräter“ wurden bis 1945 viele meist einfache Soldaten zum Tode verurteilt. Oft genügte es, dass sich in ihren Tagebüchern pazifistische oder NS-kritische Äußerungen fanden oder dass sie ausländische Radiosender gehört hatten. Der Bundestag hob zwar 2002 die Urteile gegen Wehrmachtsdeserteure und Homosexuelle auf, rehabilitierte „Kriegsverräter“ aber nicht. Die Linksfraktion hatte beantragt, dies nachzuholen.

Jerzy Montag, rechtspolitischer Sprecher der Grünen, nannte den Beschluss, die Abstimmung abzusetzen, eine „Notbremse“. Der Antrag der Linken, den die Grünen in der Sache für richtig halten, wäre sonst am Widerstand der großen Koalition gescheitert und abgelehnt worden. Die Anhörung soll im Laufe des nächsten Jahres stattfinden. Montag äußerte im Gespräch mit dem Tagesspiegel die Hoffnung, dass am Ende eine andere Fraktion den Antrag zur Rehabilitierung der „Kriegsverräter“ stellt und sich dann eine Mehrheit für ihn findet. Der zentralen Einwand gegen eine pauschale Rehabilitierung der damals Verurteilten, einige könnten durch ihr Verhalten tatsächlich Kameraden gefährdet haben, dürfte ohnehin widerlegt sein. Der Historiker Wolfram Wette, der alle bisher auffindbaren 33 Urteile wegen Kriegsverrats untersucht hat, sagt: „Es gibt keinen Wehrmachtssoldaten, der dadurch zu Schaden gekommen ist.“ ade

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