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Politik: Krippenausbau kann beginnen

Berlin - Der Bundesrat hat am Freitag zwei umstrittene Vorhaben der Bundesregierung gebilligt – den verstärkten Krippenausbau durch Zuschüsse des Bundes aus einem Sondertopf und die schärfere Überwachung von Internet- und Telefondaten durch den Staat. Trotz der Reduzierung der Zuschüsse des Bundes für die Unterkunftskosten von Hartz-IV-Empfängern um 400 Millionen Euro verzichteten die Länder darauf, den Vermittlungsausschuss anzurufen – die Bundesregierung versprach im Gegenzug, den Kommunen bei den Mehrbelastungen durch die Grundsicherung im Alter entgegenzukommen.

Berlin - Der Bundesrat hat am Freitag zwei umstrittene Vorhaben der Bundesregierung gebilligt – den verstärkten Krippenausbau durch Zuschüsse des Bundes aus einem Sondertopf und die schärfere Überwachung von Internet- und Telefondaten durch den Staat. Trotz der Reduzierung der Zuschüsse des Bundes für die Unterkunftskosten von Hartz-IV-Empfängern um 400 Millionen Euro verzichteten die Länder darauf, den Vermittlungsausschuss anzurufen – die Bundesregierung versprach im Gegenzug, den Kommunen bei den Mehrbelastungen durch die Grundsicherung im Alter entgegenzukommen. Allerdings legte sich der Bund hier nicht auf konkrete Zahlen fest.

Mit der Zustimmung zum Krippenausbau können nun 2,15 Milliarden Euro an Bundesmitteln in nötige Investitionen fließen. Bis 2013 soll dadurch erreicht werden, dass gut ein Drittel der Kinder unter drei Jahren in Krippen oder bei Tagesmüttern betreut werden kann. Das Vorhaben ist unter anderem umstritten, weil eigentlich mit der Föderalismusreform die Mitfinanzierung von Länderaufgaben durch den Bund beseitigt werden sollte.

Nach dem Beschluss zur Telekommunikationsüberwachung müssen Dienstleister künftig alle Verbindungsdaten ihrer Kunden sechs Monate speichern. Bei Handynutzern gehört dazu auch der jeweilige Standort. Erweitert wurden die Möglichkeiten für das Abhören von Telefongesprächen. Ausgenommen davon sind Strafverteidiger, Seelsorger und Abgeordnete, nicht aber Ärzte, Journalisten und andere Anwälte.

Der Bundesrat billigte zudem die Änderung des Unterhaltsrechts, nach der von nun an Kinder Vorrang haben sollen. Beiträge zu Betriebsrenten werden auch künftig frei von Sozialabgaben sein. Ursprünglich sollten auf diese Zahlungen ab 2009 Versicherungsbeiträge fällig werden. Die Lohnsteuerkarten werden ab 2009 abgeschafft – das Erfassungsverfahren soll dann nur noch elektronisch erfolgen und zentralisiert werden. Zudem stimmten die Länder zu, dass die Steinkohlesubventionen bis zum Jahr 2018 auslaufen. afk

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