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Politik: Künast gibt Widerstand gegen Genpflanzen auf Anbau soll noch in diesem Jahr erlaubt werden

Berlin . Die Bundesregierung geht davon aus, dass schon ab Herbst gentechnisch veränderte Pflanzen (GVO) in Europa zugelassen werden können.

Berlin . Die Bundesregierung geht davon aus, dass schon ab Herbst gentechnisch veränderte Pflanzen (GVO) in Europa zugelassen werden können. „Wir wollen die Wahlfreiheit und Koexistenz zwischen konventionellen, ökologischen und genetisch modifiziertem Pflanzenbau ermöglichen“, sagte Verbraucherministerin Renate Künast (Grüne) in Berlin. Damit scheint ein jahrelanger Streit zwischen Regierung und Wirtschaft zu Ende zu gehen.

In Europa gilt seit Oktober 1998 ein faktisches Zulassungsmoratorium für den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen. Die EU-Kommission hatte mehrfach davor gewarnt, die EU-Staaten könnten den Anschluss an die Konkurrenz in Amerika und Asien endgültig verlieren. Denn weltweit werden bereits auf knapp 60 Millionen Hektar Fläche gentechnisch veränderte Pflanzen angebaut, davon mehr als die Hälfte in den USA. Vor allem die Amerikaner drängen darauf, das Zulassungsmoratorium in Europa aufzuheben. Sie haben eine Klage vor der Welthandelsorganisation WTO angedroht, falls dies nicht geschehen sollte. Vor allem Deutschland hatte sich bislang gegen eine Aufhebung des Moratoriums gesperrt.

Diese Position hat die Bundesregierung jetzt aufgegeben. Nach Meinung von Verbraucherministerin Künast darf die EU-Kommission das faktische Moratorium aber erst aufheben, wenn die Verordnungen zur Zulassung, Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung gentechnisch veränderter Produkte wie Lebensmittel und Saatgut in Kraft getreten sind. Die EU-Agrarminister haben sich bereits im November auf eine Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel geeinigt. Danach müssen Produkte, die mehr als 0,9 Prozent aus gentechnisch veränderten Bestandteilen bestehen, künftig gekennzeichnet werden. Das EU-Parlament wird voraussichtlich Ende Juni darüber abstimmen.

Parallel dazu will Künast auf nationaler Ebene die Zulassungsvoraussetzungen für GVO regeln. Voraussetzung ist eine Novelle des Gentechnikgesetzes. Darin müssten klare Haftungsregeln für die Hersteller definiert werden, sagte Künast. Außerdem müssten Fragen der Produktbeobachtung (Monitoring) und eines öffentlich zugänglichen Standortregisters geklärt werden. Die Verbraucherministerin geht davon aus, dass die Novelle Ende Mai ins Kabinett eingebracht werden und im November vom Bundesrat verabschiedet werden kann.

Maren Peters

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