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Politik: Kurier des Baren

Parteien und ihre Spender werden Stoff für Skandale geben, solange an Parteien gespendet werden darf. Ein Spenden-Verbot ist jedoch heute ferner denn je und wäre womöglich verfassungswidrig.

Parteien und ihre Spender werden Stoff für Skandale geben, solange an Parteien gespendet werden darf. Ein Spenden-Verbot ist jedoch heute ferner denn je und wäre womöglich verfassungswidrig. Aber ist jede Form zulässig? Handelt es sich um eine Spende, wenn jemand mit Rundfunkspots für seine Lieblingspartei werben lässt? Oder die Kosten für eine Wahlkampfveranstaltung übernimmt? "Diese Grauzonen sind skandalträchtig", stellt der Grundgesetzkommentar Maunz/Dürig hierzu fest. Gefehlt hätte nur noch ein Hinweis auf den Streit um die "Bayernkurier"-Abos. Grafik: Der Weg der Spenden Diese Praxis bewegte sich zumindest in einer moralischen Grauzone. Gönner der CSU finanzierten Abos des Parteiblatts, welche die CSU nach eigener Wahl unter das Volk bringen durfte. Ihre Großzügigkeit setzten die "Paten" als Spende steuerlich ab, während die Partei sich die erhaltene Summe im Rahmen der staatlichen Parteifinanzierung bezuschussen ließ. Im Ergebnis kam der Staat nicht nur weitgehend für die Abos auf, sondern auch für die Kosten der professionellen Werber, die die Spender vermittelt haben. Etwas zugespitzt: Der Staat bezahlt "Drücker" und verbreitet eine Parteizeitung.

Nach rechtlichen Kriterien ist das System schwieriger in den Griff zu bekommen. Es geht um den Charakter einer Parteispende und die Frage, was für ein Unternehmen der "Bayernkurier" ist. Antworten darauf werden nicht leichter angesichts des kleinen Kreises jener, die sich mit diesem Thema auskennen: Die Fachleute in den Parteien und der Bundestagsverwaltung, das Bundesverfassungsgericht und einige wenige Experten, die als Parteienrechtler eben diesen häufig nahe stehen. Der Düsseldorfer Jurist Martin Morlok, der nun gegen die CSU ins Horn stößt, berät Bundestagspräsident Wolfgang Thierse. Der Bielefelder Rechtsanwalt Wolfgang Günther, der in Sachen "Bayernkurier" einen "bedenklichen Missstand" erkennt, kippte für die Grünen 1992 in Karlsruhe die bis dahin geltende Parteienfinanzierung. Und dass zudem das Parteiengesetz unklar ist, zeigt die Auseinandersetzung um Thierses Millionen-Sanktion für die CDU wegen eines falschen Rechenschaftsberichts aufgrund nicht deklarierter Spenden. Anders als der Bundestagspräsident kam das Berliner Verwaltungsgericht im vergangenen Jahr zu der Überzeugung, es reiche, hier nur Formalien einzuhalten.

Was eine Spende ist, steht im Parteiengesetz nur ungenau. Der Jurist Morlok sagt: Jedenfalls kein Kauf wie im Fall der Abos, bei dem der "Spender" in Wahrheit einen Anspruch erworben habe. Doch mit diesem Argument wird sich die damalige Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth befasst haben, als sie den bayerischen Spendenhandel 1996 im Grundsatz billigte. Sie legte Wert darauf, dass die Partei es ist, die über die Abo-Empfänger bestimmt, nicht der Spender. Nach dieser Maßgabe wäre dem angeblichen Käufer aber die für einen Kauf typische Möglichkeit entzogen, über die Ware nach Belieben zu verfügen. Das spräche gegen Morloks These. Auch dass staatliche Gelder oder Spendenmittel an Werbe-Profis gehen, ist nicht unstatthaft. Alle Parteien bedienen sich solcher Hilfe und können frei entscheiden, wofür sie das Geld ausgeben.

Das zweite Problem betrifft die Struktur des "Bayernkuriers". Heute ist er ein Wirtschaftsunternehmen im Eigentum der CSU, das keine Spenden mehr annehmen darf. Damals aber war das Blatt eine Parteizeitung. Nun prüfen die Experten erneut, ob Spenden zulässig waren - rechtlich, denn die Tatsachen sind unbestritten.

Im Bundestag werden zurzeit zwei Entwürfe für ein neues Parteiengesetz diskutiert. Das System der Finanzierung lassen beide unberührt. Einige Grauzonen werden beseitigt - andere werden bleiben.

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