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Politik: Kurt Biedenkopf: Der Ministerpräsident will zahlen

Nach der Rüge des sächsischen Rechnungshofes will Ministerpräsident Kurt Biedenkopf (CDU) Miete für seine Wohnung im Dresdner Regierungsgästehaus und Geld für die private Beschäftigung von Servicepersonal nachzahlen. Dies sagte Regierungssprecher Michael Sagurna der "Bild am Sonntag".

Nach der Rüge des sächsischen Rechnungshofes will Ministerpräsident Kurt Biedenkopf (CDU) Miete für seine Wohnung im Dresdner Regierungsgästehaus und Geld für die private Beschäftigung von Servicepersonal nachzahlen. Dies sagte Regierungssprecher Michael Sagurna der "Bild am Sonntag". Der Landesrechnungshof hatte am Freitag in Leipzig die Forderung an Biedenkopf auf 400 000 Mark bis eine Millionen Mark geschätzt. Sagurna hält diese Summe allerdings für zu hoch. "Der Ministerpräsident wird Geld an die Landeskasse zahlen. Die genaue Höhe wird bis Ende nächster Woche ausgerechnet", sagte er.

Zum Thema Chronologie: Die Entwicklung der Affäre Laut Rechnungshof muss Biedenkopf von 1994, mindestens jedoch von 1997 an für die private Beschäftigung von Personal pro Jahr zwischen 80 000 und 100 000 Mark nachzahlen. Dabei müsse eine Billigkeitsregelung gefunden werden, die berücksichtige, dass die Staatskanzlei als zuständige Verwaltung des Gästehauses in der Vergangenheit gegenüber dem Regierungschef keine solchen Forderungen erhoben hatte.

Der Rechnungshof hält einen Quadratmeterpreis von 13 Mark für angemessen, die Bewohner des Gästehauses zahlen derzeit 8,15 Mark. Zudem müsse Biedenkopf Miete für sein Arbeitszimmer zahlen. Dem Zeitungsbericht zufolge müssen sich auch andere Bewohner des Gästehauses wie Ex-Innenminister Heinz Eggert (CDU), Ex- Finanzminister Georg Milbradt (CDU) und ein halbes Dutzend Staatssekretäre auf Nachzahlungen gefasst machen.

Der Präsident des Landesrechnungshofs, Hans Günther Koehn, hatte am Freitag den von der Staatsregierung Anfang Mai vorgelegten eigenen Prüfbericht zum Gästehaus kritisiert. Der Bericht der Staatsregierung hatte unter anderem Miethöhe und die private Beschäftigung von Personal gerechtfertigt, jedoch auch Nachzahlungen für die Beschäftigung von Landespersonal in Biedenkopfs Haus am Chiemsee und die private Nutzung seines Dienstwagens angekündigt.

Die Staatskanzlei wiederum übte Kritik am Rechnungshof. Mit Verweis auf bereits 1994 monierte Defizite in der Bewirtschaftung der staatseigenen Immobilie schrieb Staatskanzleichef Georg Brüggen (CDU) an den Haushalts- und Finanzausschusses im Landtag: "Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb der Sächsische Rechnungshof seine damaligen Beanstandungen nicht weiterverfolgt und die fehlende Umsetzung in den Folgejahren nicht gerügt hat."

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